Staatsministerin Clauß appelliert an Verbraucherschutz der mittelständischen Betriebe

19.12.2012, 15:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Verbraucherschutzministerin Christine Clauß hat heute (19. Dezember) bei der Jahresversammlung des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft in Espenhain die Bedeutung der mittelständischen Betriebe für einen erfolgreichen Verbraucherschutz betont. „Verbraucherschutzpolitik ist dann erfolgreich, wenn der Verbraucher sich mit seinem erworbenen Produkt oder der erhaltenen Dienstleistung sicher fühlt und sicher sein kann. Und die mittelständischen Betriebe können zu diesem Gefühl beitragen“, sagte die Ministerin.

Aufgabe des amtlichen Verbraucherschutzes ist es daher, die Unternehmen im Interesse der Verbraucher zu begleiten. So werden mit einem Kontrollbarometer künftig diejenigen Betriebe gekennzeichnet, die sich bei der Kontrolle durch ihre gute und sichere Qualität ihrer Produkte bewiesen haben.

Seit Februar 2010 werden alle Warnmeldungen aus dem Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes unter www.gesunde.sachsen.de veröffentlicht. Zum 1. September wurde außerdem das Verbraucherinformationsgesetz novelliert. Sachsen zählt bei den Betriebskontrollen im Bundesvergleich zur Spitzengruppe.


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