Expertengremium übergibt Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen

19.12.2012, 14:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus einberufene Expertengremium Inklusion hat heute seine Empfehlungen an Kultusministerin Brunhild Kurth übergeben. „Es waren spannende und arbeitsintensive Monate, seitdem das Expertengremium im August 2011 seine Arbeit aufgenommen hat. Ich freue mich, dass ich nunmehr die Empfehlungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen im schulischen Bereich übergeben kann“, so Staatsminister a. D., Dr. Hans Geisler, der die Leitung des Expertengremiums übernommen hatte. Er unterstrich zugleich, dass zum Gelingen von Inklusion gesellschaftliche Akzeptanz über die Schulen hinaus eine wichtige Voraussetzung sei. „Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention nachhaltig in unser aller Leben aufzunehmen“, erklärte Dr. Hans Geisler. Die Empfehlungen insgesamt wurden einstimmig vom Expertengremium angenommen. Darüber hinaus haben zwölf Mitglieder in einem Minderheitenvotum deutlich gemacht, dass sie sich ein über die Empfehlungen hinausgehendes auch schnelleres Vorgehen wünschen würden.

Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth dankte dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Expertengremiums für die geleistete Arbeit. „Mir ist bewusst, dass die Mitglieder des Expertengremiums viel Zeit und Kraft in diese Aufgabe investiert haben. Umso mehr freue ich mich darüber, das Arbeitsergebnis des Expertengremiums Inklusion nun in den Händen zu halten.“ Gleichzeitig versicherte die Ministerin, die Empfehlungen genau zu prüfen und zu erörtern, wie die Anregungen schrittweise umgesetzt werden könnten. „Die Empfehlungen sind für uns Kompass auf dem Weg hin zu mehr Inklusion im sächsischen Schulsystem“, sagte Brunhild Kurth.

Inklusion müsse wachsen und könne nicht verordnet werden. „Inklusion beginnt in den Köpfen. Sie überstürzt anzugehen, würde dem Projekt nur schaden oder es gar scheitern lassen“, erklärte die Kultusministerin. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen sei ein Prozess, bei dem alle Beteiligten – Schüler, Lehrer, Eltern, Verbände, Vereine sowie verantwortliche Behörden und Institutionen – einbezogen und mitgenommen werden müssten.
Sachsen hat bereits Maßnahmen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ergriffen. So ist die Zahl der integrativ unterrichteten Schülerinnen und Schüler zum neuen Schuljahr um 600 gestiegen. Damit hat sich die Zahl der Integrationsschüler von 3.464 im Schuljahr 2008/09 bis zum aktuellen Schuljahr auf 6.079 erhöht. Um die Zahl weiter zu steigern hat das Kultusministeriums einen Leitfaden zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen Förderschulen und anderen allgemein bildenden Schulen erarbeitet und allen Schulen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind seit August dieses Jahres in der neuen Lehramtsprüfungsordnung Integration und Inklusion verpflichtende Inhalte im Studium aller Lehrämter. Zudem startete das Kultusministerium mit Beginn dieses Schuljahres einen Schulversuch in den Modellregionen Bobritzsch-Hilbersdorf und Oelsnitz, bei dem Erfahrungen mit der integrativen Unterrichtung lern- und geistig behinderter Schüler in der Sekundarstufe I sowie hinsichtlich der Zusammenarbeit außerschulischer Partner gesammelt werden sollen. Die Ministerin verwies zudem darauf, dass für die beiden nächsten Jahre insgesamt 17,4 Millionen Euro zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung zur Verfügung stünden. „Diese Mittel können und sollen auch für eine Absicherung integrativen Unterrichts eingesetzt werden“, sagte Kultusministerin Brunhild Kurth.

Mehr Informationen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im schulischen Bereich sowie die Empfehlungen des Expertengremiums erhalten Sie unter www.bildung.sachsen.de/inklusion.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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