Kabinett gibt Lernmittelverordnung zur Anhörung frei

18.12.2012, 13:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Kabinett hat heute eine neue Lernmittelverordnung zur Anhörung freigegeben. Danach sollen künftig nicht nur Schulbücher, Arbeitshefte und Kopien, sondern alle den Schulbüchern gleichgestellte Druckerzeugnisse kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass auch zum Beispiel Atlanten, Wörterbücher, Textsammlungen, Formelsammlungen oder andere Nachschlagewerke unter die Lernmittelfreiheit fallen. Alle Betroffenen haben nun vier Wochen Zeit, zum Entwurf der neuen Lernmittelverordnung Stellung zu nehmen. Anschließend werden die Stellungnahmen sorgfältig ausgewertet, bevor sich das Kabinett im neuen Jahr damit abschließend befassen wird. „Mit der neuen Lernmittelverordnung würden Schulen und Eltern ein deutliches Stück mehr Rechts- und Planungssicherheit bekommen“, so Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth.

Die Lernmittelfreiheit hat in Sachsen Verfassungsrang. Danach hat der Schulträger den Schülern öffentlicher Schulen alle notwendigen Schulbücher leihweise zu überlassen. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Bautzen vom April dieses Jahres gehören nicht nur Schulbücher, sondern auch schulbuchbegleitende oder -ersetzende Arbeitshefte und Kopien von Arbeitsblättern zu den vom Schulträger kostenlos zu stellenden Lernmitteln. Zu den Druckerzeugnissen, die den Schulbüchern gleichgestellt sind, machte das OVG-Urteil keine eindeutigen Angaben. Die damit einhergehende Rechtsunsicherheit soll nun durch die neue Lernmittelverordnung beseitigt werden.


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