A 72 Borna-Rötha: Bauarbeiten können starten, Gelder können fließen

16.12.2012, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bund nimmt A 72-Abschnitt 5.1 in Straßenbauplan auf

Wie bereits angekündigt, hat der Bund den Abschnitt 5.1 der A 72 (Borna bis Rötha) in den Straßenbauplan aufgenommen. Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben ist im SMWA eingegangen. Die Aufnahme in den Straßenbauplan bedeutet, dass die Bauarbeiten beginnen können und die finanziellen Mittel des Bundes bereit stehen.
„Die A 72 ist das übergeordnete Verkehrsvorhaben im Freistaat“, so Sachsens Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok. „Wir wollen mit dem nächsten Abschnitt zügig beginnen, um den letzten Lückenschluss im sächsischen Autobahnnetz so bald wie möglich fertigzustellen. Die Aufnahme in den Straßenbauplan zeigt, dass auch seitens des Bundes die große Bedeutung der A 72 im Fernstraßennetz gesehen wird.“
Im jüngst verabschiedeten Doppelhaushalt des Freistaats sind für den Bau der A 72 bis zu 45 Millionen Euro vorgesehen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

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