Pumpspeicherkraftwerke entlasten – Bundesrat bekräftigt Forderung aus Sachsen

14.12.2012, 15:38 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „Freistellung der Pumpspeicherwerke von Netzentgelten ist gerecht und angemessen“

Der Bundesrat hat die Bundesregierung auf Antrag Sachsens und Thüringens in seiner heutigen Sitzung dazu aufgefordert, die Regeln zur Netzentgeltbefreiung für Pumpspeicherwerke grundlegend zu überarbeiten. Anlass für diese sächsische Initiative ist die Gefährdung der Wirtschaftlichkeit der Pumpspeicherkraftwerke durch die Belastung dieser Anlagen mit Netzentgelten in ungerechtfertigter Höhe.

Für den sächsischen Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok, ist ein Systemwechsel nötig: "Pumpspeicherwerke sind keine Letztverbraucher und tragen erheblich zur Stabilisierung des Stromnetzes bei. Sie sollten deshalb bei den Netzentgelten entsprechend entlastet werden."

Pumpspeicherkraftwerke sind die größten verfügbaren Speicheranlagen, die die Unterschiede zwischen Stromangebot und –nachfrage ausgleichen können. Derartige Anlagen werden zunehmend benötigt, um die wachsenden Mengen anfallenden Stroms aus erneuerbaren Energien, wie Windenergie und Sonnenenergie, zwischen zu speichern und bei Nachfrage wieder liefern zu können. Pumpspeicherwerke müssen für den gesamten bezogenen Strom Netzentgelte entrichten, obwohl der beim Pumpvorgang benötigte Strom letztlich nur gespeichert und abzüglich der Energieverluste und des Eigenbedarfs anschließend wieder in das Netz abgegeben wird. Das führt zu einer doppelten Belastung. Sachgerecht wäre aus Sicht der Sächsischen Staatsregierung, dass Netzentgelte nur auf die Differenz zwischen den bezogenen und abgegebenen Strommengen erhoben würden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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