Weiterer Schritt zu mehr Barrierefreiheit

13.12.2012, 13:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In Baugenehmigungsverfahren in Sachsen muss ab 1. Februar 2013 mit der Baubeschreibung zum Bauantrag auch eine Positionierung zum barrierefreien Bauen erfolgen. Entsprechendes sieht eine Bekanntmachung des Innenministeriums im Sächsischen Amtsblatt vom 6. Dezember 2012 vor.

Ein entsprechendes Anliegen des Sozialverbandes VdK Sachsen war vom Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, aufgegriffen und an das Innenministerium herangetragen worden.

Planer und Bauherren müssen sich damit frühzeitig den Fragen der Barrierefreiheit stellen. „Ich sehe in dieser Änderung einen praktikablen Weg, noch mehr für die Belange des barrierefreien Planen und Bauens zu sensibilisieren, vergessene Aufzüge, Rampen und Behindertentoiletten sollten damit nun der Vergangenheit angehören.“, so Stephan Pöhler,
„Barrierefreiheit ist eine wesentliche Grundlage für die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen.“

Nach Auffassung des Beauftragten dient dieser Schritt auch der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Wichtig ist dabei, dass die zuständigen Behörden konsequent auf die Einhaltung der barrierefreien Bauausführung achten. Darüber hinaus besteht eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben darin, bestehende Gebäude und Einrichtungen nachträglich barrierefrei zugänglich und nutzbar zu machen.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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