Weihnachtsfrieden für die sächsischen Steuerzahler

12.12.2012, 17:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auch in diesem Jahr werden die Finanzämter des Freistaates Sachsen den Weihnachtsfrieden einhalten. Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hat die Ämter angewiesen, die Bürger des Freistaates in der Weihnachtszeit nicht mit Maßnahmen zu belasten, die als unpassend empfunden werden könnten.

„Die Finanzämter werden in der Zeit ab 21. Dezember bis einschließlich Neujahr von Vollstreckungsmaßnahmen sowie Außenprüfungen absehen. Mit diesem 'Weihnachtsfrieden' wollen wir dem besonderen Charakter des Weihnachtsfestes Rechnung tragen und einen kleinen Beitrag zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung leisten", so Unland. Ausnahmen von dieser Regelung lässt der Finanzminister nur zu, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall (z. B. wegen Verjährung) drohen würde.

Einen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen wird es allerdings wie bereits in den Vorjahren nicht geben. Damit können Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden und die Arbeit der Finanzämter erleichtert werden.

Finanzminister Unland bittet außerdem darum, auch während der Weihnachtszeit fällige Steuern pünktlich zu entrichten. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen.


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