Finanzverwaltung bietet neuen Dienst für Arbeitnehmer im Internet
26.11.2012, 11:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Finanzverwaltung hat einen neuen Dienst für Arbeitnehmer eingerichtet. Ab sofort können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) im ElsterOnline-Portal (www.elsteronline.de) einsehen. Dazu ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. Die steuerliche Identifikationsnummer wurde vom Bundeszentralamt für Steuern schriftlich mitgeteilt. Man findet sie auch auf den Steuerbescheiden.
Hintergrund:
Die Papier-Lohnsteuerkarte hat ausgedient: Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber viel Bürokratie und Zeit einspart. Grundlage für den Lohnsteuerabzug bilden dann die ELStAM. Zu Beginn des neuen Verfahrens sollten alle Beteiligten diese genau prüfen; das ist wichtig, damit auch in Zukunft nicht weniger Netto in der Lohntüte ist. Ergeben sich Abweichungen, kann der Arbeitnehmer eine Änderung beim Finanzamt beantragen.
Mit der Umstellung auf das elektronische Verfahren müssen die in der Übergangszeit 2011/2012 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug wieder beantragt werden. Ausnahme: bereits mehrjährig beantragte Freibeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt.
Details und ausführliche Anleitungen zum neuen Auskunftsdienst sowie zur Berücksichtigung der Freibeträge beim Lohnsteuerabzug finden Sie im Steuerportal unter http://www.steuern.sachsen.de. Hier finden Sie auch Antragsformulare zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren.