Bundesverkehrsministerium gibt grünes Licht - „Heimatkennzeichen“ in den sächsischen Kfz-Zulassungsstellen erhältlich

08.11.2012, 14:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Endlich sind die „Heimatkennzeichen“ in den Kfz-Zulassungsstellen im Freistaat erhältlich. Nachdem bereits am 1. November 2012 die geänderte Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft getreten ist, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) heute die endgültige Festlegung der ab sofort gültigen Kennzeichen getroffen. Damit ist es ab sofort möglich, in Sachsen neben den aktuellen KFZ-Kennzeichen insgesamt 45 ehemalige Kennzeichen wieder prägen zu lassen, die es im Freistaat vor den entsprechenden Verwaltungsreformen gegeben hat.

Staatsminister Sven Morlok: „Endlich ist es so weit und die Altkennzeichen können auch an die Fahrzeuge montiert werden. Sachsen hat sich lange dafür eingesetzt, und viele Autofahrer haben lange darauf gewartet. Ich freue mich, dass wir bald viele der Altkennzeichen wieder im Straßenbild sehen werden. Sie sind für viele eben mehr als nur ein Blechschild, sondern auch ein Stück Heimatverbundenheit.“

Sachsen ist das erste Bundesland, das die Altkennzeichen wieder einführt. Die geänderte Zulassungsverordnung ist erst am 1. November 2012 in Kraft getreten. Die entsprechende Liste mit den 45 Kennzeichen hatte der Freistaat bereits im September zur Bestätigung an den Bund geschickt.
Die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geht auf einen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz im April 2011 zurück, damals auf Initiative Sachsens und Thüringens. Sachsen hat das Thema Altkennzeichen im Dezember 2011 in den Bundesrat eingebracht.

Eine Übersicht aller ab jetzt in Sachsen zur Verfügung stehenden Kennzeichen können Sie der Anlage entnehmen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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Telefax: +49 351 564 80680
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