Arbeitgeber aufgepasst: Das ändert sich 2013 bei der Gehaltsabrechnung!

02.11.2012, 13:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Elektronische Lohnsteuerkarte startet

Die Papier-Lohnsteuerkarte hat ausgedient: Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber viel Bürokratie und Zeit einsparen soll. So müssen die Daten der Mitarbeiter wie zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinder oder Freibeträge künftig nicht mehr per Hand erfasst werden. Auch Veränderungen, etwa nach der Geburt eines Kindes, werden durch monatliche Änderungslisten elektronisch bereitgestellt - das soll Unternehmen spürbar entlasten und Verwaltungskosten senken. Schon jetzt laufen die Vorbereitungen: Seit dem 1. November 2012 (spätestens Ende 2013) können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in dem neuen Verfahren anmelden. Dazu ist eine Registrierung mit einem Organisationszertifikat unter www.elsteronline.de notwendig. Diese entfällt, wenn ein Steuerberater diese Aufgaben übernimmt.

Als erstes melden Arbeitgeber ihre Beschäftigten für das "ELStAM"-Verfahren ("Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale") an. Ist diese Hürde genommen, werden künftig die Informationen rein elektronisch übermittelt. Ein wichtiger Tipp der Finanzbehörden: Zu Beginn des neuen Verfahrens sollten alle Beteiligten die Merkmale für den Lohnsteuerabzug genau prüfen - das ist wichtig, damit auch ab Januar 2013 die Gehaltsabrechnung stimmt. Ergeben sich Abweichungen bei den Daten, können noch Papierbescheinigungen vom Arbeitnehmer vorgelegt werden.

Weitere Informationen, ein Leitfaden für das Lohnbüro und verschiedene Mustertexte zur Unterstützung der Arbeitgeber werden im Steuerportal www.steuern.sachsen.de zum kostenlosen Download bereitgestellt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartner Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 40060
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de

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