Neue KFZ-Zulassungsverordnung tritt zum 1. November 2012 in Kraft

26.10.2012, 09:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die geänderte Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde gestern (25.10.2012) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. November 2012 in Kraft. Damit ist auch endgültig der Weg frei für die 45 KFZ-Kennzeichen, die in Sachsen wieder zugelassen werden können. Allerdings müssen Autofahrer noch ein wenig Geduld aufbringen: Erst muss das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die endgültige Festlegung der dann gültigen Kennzeichen treffen. Eine entsprechende Liste hat das SMWA bereits unmittelbar nach der Entscheidung im Bundesrat am 21. September ans BMVBS übermittelt.
Staatsminister Sven Morlok: „Ich freue mich über diese gute Nachricht aus Berlin. Die Heimatkennzeichen werden von vielen gewünscht, und Sachsen hat entscheidend dazu beigetragen, diesem Wunsch nachzukommen. Ich gehe davon aus, dass das Bundesverkehrsministerium die Liste der 45 sächsischen Altkennzeichen bald bestätigen wird, damit auf Sachsens Straßen HOT, GRM oder FTL wieder häufiger zu sehen sein werden.“
Die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geht auf einen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz im April 2011 zurück, damals auf Initiative Sachsens und Thüringens. Sachsen hat das Thema Altkennzeichen im Dezember 2011 in den Bundesrat eingebracht. Mit der Änderung wird es möglich sein, in Sachsen neben den aktuellen KFZ-Kennzeichen insgesamt 45 ehemalige Kennzeichen wieder prägen zu lassen, die es im Freistaat vor den entsprechenden Verwaltungsreformen gegeben hat.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang