Gesundheitsministerin Clauß begrüßt die Entscheidungslösung bei der Organspende

25.10.2012, 10:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am 1. November tritt eine neue Regelung im Transplantationsgesetz in Kraft: Die Entscheidungslösung soll mehr Menschen dazu bewegen, sich bewusst mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zur eigenen Organspendebereitschaft zu treffen.

»In Sachsen warten derzeit rund 700 Patienten auf ein rettendes Organ. Daher begrüße ich die Entscheidungslösung, von der ich mir eine deutliche Steigerung der Organspendebereitschaft erhoffe«, sagte Gesundheitsministerin Christine Clauß zum Inkrafttreten der Neuregelung.

Nun sind insbesondere die Krankenkassen in der Pflicht, ihre Versicherten regelmäßig über das Thema Organspende aufzuklären und aufzufordern, eine eigene Entscheidung zu treffen und schriftlich niederzulegen. Auch in den Meldeämtern werden Organspendeausweise bereit liegen.

Daran, dass im Falle des Hirntodes die Zustimmung des Verstorbenen oder, wenn er keine eigene Entscheidung getroffen hat, die seiner Angehörigen für eine Organspende notwendig ist, ändert sich nichts. »Deshalb muss sich jeder von uns mit diesem wichtigen Thema beschäftigen, damit im Ernstfall nicht die eigenen Angehörigen damit belastet werden, für oder gegen eine Organspende entscheiden zu müssen«, so die Ministerin weiter.

Auch in Zukunft wird es kein Organspenderegister geben. Die Bereitschaft zur Organspende - oder ein Widerspruch dagegen - kann auf einem Organspendeausweis erklärt werden, den man immer bei sich tragen sollte. Wenn man seine Entscheidung ändern möchte, kann der Organspendeausweis einfach zerrissen, ggf. ein neuer ausgefüllt werden. An der Möglichkeit, seine Entscheidung zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte zu dokumentieren, wird gearbeitet.

»Informieren Sie sich und entscheiden Sie dann! Und bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung: Organspende schenkt Leben«, rief die Gesundheitsministerin die Bürgerinnen und Bürger auf.


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