Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche beantragen

15.10.2012, 10:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vereine, Verbände, Stiftungen, Kirchen sowie Städte und Gemeinden können auch für das kommende Jahr Landesmittel für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Freistaat Sachsen beantragen.

Mit der Richtlinie »Wir für Sachsen« fördert der Freistaat Sachsen bereits seit 2006 das freiwillige Engagement seiner Bürger, insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur, Sport und Gesellschaft. Für einen Einsatz von durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich können Bürger über den jeweiligen Projektträger eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 40 Euro monatlich erhalten.

Die mit der Umsetzung der Förderrichtlinie beauftragte Bürgerstiftung Dresden nimmt bis Ende Oktober Anträge für das Jahr 2013 entgegen.

Hinweise zur Antragstellung sowie Formulare sind unter www.ehrenamt.sachsen.de abrufbar. Telefonische Rückfragen sind unter 0351 – 315 81 50 und 0351 – 315 81 63 möglich.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang