Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 beantragen!

28.09.2012, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Elektronisches Verfahren kommt 2013 – Freibeträge müssen wieder wie vor der Übergangszeit 2011/2012 jährlich beantragt werden

Unter dem Namen "ELStAM" (für "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale") werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Zum 1. Januar 2013 startet das neue Verfahren.

Mit der Umstellung müssen die in der Übergangszeit 2011/12 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug wieder beantragt werden. Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt.

Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt den entsprechenden Antrag stellen - zur Vermeidung langer Wartezeiten am besten auf dem Postweg. Damit mit der ersten "elektronischen Abrechnung" nicht netto weniger in der Lohntüte ist müssen die Freibeträge bis zum Jahresende 2012 neu beantragt werden. Zu viel gezahlte Lohnsteuer kann jedoch auch später im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erstattet werden.

Ausführliche Erläuterungen zur Berücksichtigung der Freibeträge beim Lohnsteuerabzug, insbesondere für welche Aufwendungen und unter welchen Voraussetzungen ein Freibetrag als ELStAM gebildet werden kann sowie zum Antragsverfahren, enthält die jährliche Publikation „Lohnsteuer – Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler“, die für das Jahr 2013 wieder im Steuerportal www.steuern.sachsen.de zum kostenlosen Download bereitgestellt wird. Hier finden Sie auch die Antragsformulare zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit Beginn des elektronischen Verfahrens ihre aktuellen „ELStAM“ ("Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale") online einsehen. Dieser Service wird erstmals für die zum 1. Januar 2013 gültigen ELStAM nutzbar sein. Dazu ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich.


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Ansprechpartner Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 40060
Telefax: +49 351 564 40069
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