Verbraucherrechte gestärkt
31.08.2012, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Mehr Information, weniger Kosten
»Mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz, das am 1. September in Kraft tritt, werden die Rechte der Verbraucher gestärkt«, sagte Verbraucherschutzministerin Christine Clauß heute in Dresden zum Start des neuen Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Gleichzeitig würden auch die Pflichten der Behörden größer, Informationen ohne Anfragen zu veröffentlichen, so Clauß: »Das ist ein guter Tag für den Verbraucherschutz«.
»Ab heute können und werden wir über Grenzwertüberschreitungen in Lebensmitteln und Futtermitteln sowie über erhebliche oder wiederholte Verstöße von Unternehmen informieren«, unterstrich die Ministerin. Auf der Internetseite des Sozial- und Verbraucherschutzministeriums www.gesunde.sachsen.de sind diese Informationen abrufbar.
Mit dem neuen Gesetz wird es für die Verbraucher keine finanziellen Überraschungen mehr geben. Wenn Auskünfte kostenpflichtig werden können, gibt es zuvor einen Kostenvoranschlag. Auskünfte zu Rechtsverstößen sind zukünftig bis zu einem Aufwand von 1000 Euro kostenfrei, erläuterte Clauß.
Zudem wird der Bereich ausgeweitet, über den Informationen gegeben werden: Alles was im Produktsicherheitsgesetz zusammengefasst ist, beispielsweise Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel, sind nun Gegenstand der Informationsverpflichtung. Die Anfragen können außerdem auch per Telefon oder E-Mail gestellt werden.
Ob nun unzulässig hohe Gehalte an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Obst oder Gemüse festgestellt werden oder Unternehmen erheblich oder wiederholt gegen lebensmittel- oder futtermittelrechtliche Vorschriften verstoßen, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 € zu erwarten ist, erfolgt die Veröffentlichung. »Dies ist«, so Clauß, »ein weiterer wesentlicher Schritt zu mehr Transparenz in der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit«.
Diese Informationen dienen, so die Ministerin, der aktiven Information der Verbraucher. Für öffentliche Warnungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zur Vermeidung möglicher Gesundheitsgefährdungen oder erheblicher Irreführung der Verbraucher durch Lebensmittel oder Futtermittel wird weiterhin die Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de verwandt.