Fehlender Trennstrich im KFZ-Kennzeichen: Kein Problem für Italien- und Österreich-Urlauber
30.08.2012, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der „kleine Unterschied“ in der Schreibweise von Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen wird für Fahrzeughalter bei einer Reise nach Österreich oder Italien nicht zum Problem. Sowohl die Republik Österreich als auch die Republik Italien haben über ihre konsularischen Vertretungen mitgeteilt, dass die Abweichung (Trennstrich in der Zulassungsbescheinigung, aber kein Trennstrich im Kennzeichen) formal rechtskonform ist und von den dortigen zuständigen Behörden nicht geahndet wird.
Die deutsche Rechtslage lässt sowohl die Schreibweise mit Trennstrich zu als auch die ohne. Deshalb ist eine Änderung der Zulassungsbescheinigung nicht erforderlich.