Justizministerkonferenz hat erneut über Initiative Sachsens zum Opferschutz beraten
13.06.2012, 16:49 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich auf ihrer Frühjahrskonferenz am 13. und 14. Juni 2012 in Wiesbaden erneut dem Thema „Erweiterung des räumlichen Distanzgebots zum Schutz der Opfer von Gewalttaten“ gewidmet.
Auf Initiative Sachsens hatte die Justizministerkonferenz am 18./ 19. Mai 2011 in Halle eine Arbeitsgruppe mit der Prüfung beauftragt, wie weitere rechtliche Möglichkeiten zur Anordnung eines Distanzgebots zum Schutz der Opfer geschaffen werden können. Unter Federführung Sachsens hat die Arbeitsgruppe, an der auch Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland beteiligt waren, ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin wird eine Reihe von Maßnahmen aufgezeigt, wie etwa die Heraufsetzung des Strafrahmens für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz und die Einführung eines neuen Straftatbestandes für die Verstöße gegen familiengerichtliche Anordnungen zum Schutze von Kindern. Darüber hinaus soll für bestimmte Konstellationen die zusätzliche Möglichkeit geschaffen werden, auch im Strafprozess im Wege des Adhäsionsverfahrens (I) ein Näherungsverbot gegen den Täter zu beantragen. Inzwischen hat sich auch der Freistaat Bayern des Themas angenommen und tritt neben Sachsen als Mitberichterstatter auf. Justizminister Dr. Jürgen Martens: „Ich freue mich, dass Bayern unserer Initiative zur Verbesserung des Opferschutzes beigetreten ist. Opfer von schweren Straftaten müssen noch besser vor einer erneuten Konfrontation mit dem Täter in ihrem sozialen Umfeld geschützt werden.“
Die Justizministerinnen und Justizminister stimmen nunmehr darin überein, dass es für ein Opfer einer Straftat, insbesondere einer Sexual- oder Gewalttat, eine massive Belastung bedeuten kann, wenn sich der Täter nach seiner Verurteilung erneut oder weiterhin regelmäßig in seiner Nähe aufhält. Sie begrüßen es daher mit großer Mehrheit, dass Sachsen und Bayern gemeinsam auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf erarbeiten werden.
Justizminister Dr. Jürgen Martens: „Es gilt, die von Sachsen gestartete Initiative zur Stärkung des Schutzes der Opfer von Gewalttaten gemeinsam mit Bayern und den anderen Ländern konsequent fortzuführen.“
Hintergrund:
Für die Opfer von Sexual- und Gewaltstrafdelikten ist die Straftat nicht mit dem Ende der eigentlichen Handlung abgeschlossen. Vielmehr verbleiben in der Regel langjährige Traumatisierungen. In der Praxis kommt es dabei immer wieder vor, dass das Opfer einer Straftat weiterhin dem Täter ausgesetzt ist, weil dieser im unmittelbaren Umfeld des Opfers wohnt, arbeitet oder sich sonst dort aufhält. Der unvermeidbare Umgang mit einem Täter kann bei dem Opfer einer Straftat eine fortdauernde psychische Instabilität hervorrufen, gegen deren Ursache es sich nicht in allen Fällen allein wird zur Wehr setzen können. Dies gilt insbesondere für missbrauchte Kinder und Jugendliche. Hier gilt es, ein entsprechend wirksames, gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung zu stellen, es effektiv und nachhaltig anzuwenden und die Betroffenen über ihre Rechte sachgerecht zu informieren.
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(I) Im Wege des Adhäsionsverfahrens können zivilrechtliche Ansprüche, die sich aus einer Straftat ergeben, unmittelbar im Strafprozess verhandelt werden. Auf ein gesondertes zivilrechtliches Verfahren kann dann verzichtet werden.