Klassenbildung für das Schuljahr 2012/2013: Ergebnisse der Anhörung liegen vor

06.06.2012, 14:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Kultusministerium hat am Dienstag (5. Juni 2012) die Schulträger über das Ergebnis der Anhörung zur Klassenbildung informiert. Insgesamt können fünf Grundschulen aufgrund zu geringer Schülerzahlen keine neuen Eingangsklassen im Schuljahr 2012/2013 bilden. Es sind die Grundschulen Chemnitz Klaffenbach, Chemnitz „Hans Sager“ (hier auch keine Klassenstufe 3), Rechenberg-Bienenmühle, Mühltroff und Hartmannsdorf. Die Grundschule „Gebrüder Grimm“ Auerbach wird keine Klassenstufe 3 führen. Eine Endaufhebung zum 31. Juli 2012 erfolgt an der Grundschule Falkenau in der Stadt Flöha. Sie wird den Schulbetrieb auf Grund des Entzugs der Mitwirkung durch den Freistaat Sachsen einstellen.

Um die Leistungsfähigkeit des bestehenden Schulsystems sichern zu können, müssen die im Schulgesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten und umgesetzt werden. Das gibt Eltern, Schülern und Lehrern Planungssicherheit und garantiert zugleich die Qualität von Schule.

Seit Mitte März liegen bei den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur die vorläufigen Anmeldezahlen der zukünftigen Erst- und Fünftklässler für die einzelnen Schularten vor. Mit Hochdruck wird seitdem an der Klassenbildung für alle allgemeinbildenden öffentlichen Schulen gearbeitet. Am 8. Juni erhalten Eltern die Information, an welcher Schule ihre Kinder im neuen Schuljahr - ab dem 3. September - lernen werden. Nur bei vier Grundschulen, bei denen die Verfahren zum Entzug der Mitwirkung noch nicht abgeschlossen sind bzw. bei denen noch über eine Einleitung der Verfahren zu befinden ist, können diese Bescheide noch nicht versendet werden.

Bei folgenden zwei Schulen läuft das Anhörungsverfahren noch:
Grundschule Mylau im Vogtlandkreis
Grundschule Scheibenberg im Erzgebirgskreis

Bei folgenden zwei Schulen wird derzeit geprüft, ob ein Anhörungsverfahren eingeleitet wird:
Grundschule Hermsdorf in der Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge
Grundschule Mühlbach in der Sächsischen Schweiz-Osterzgebirge

Hintergrundinformationen:

Voraussetzungen zur Klassenbildung (§ 4a Schulgesetz):
Grundschulen sollen mindestens einzügig sein und in der Eingangsklasse mindestens 15 Schüler haben.
Insgesamt gibt es in Sachsen 769 öffentliche Grundschulen.

Mittelschulen sollen insbesondere zur Sicherstellung der beiden Bildungsgänge, die zum Hauptschul- und zum Realschulabschluss führen (für die Klassen oder Gruppen gebildet werden müssen), mindestens zweizügig sein. Hier muss außerdem die Mindestschülerzahl von 20 Kindern pro Klasse eingehalten werden (= 40 Schüler in der Eingangsstufe 5).
In Sachsen gibt es 282 öffentliche Mittelschulen.

Gymnasien sollen wegen der Profilbildung und der Kursbildung in der Oberstufe mindestens dreizügig sein und die Mindestschülerzahl 20 einhalten (= 60 Schüler in der Eingangsstufe 5).
118 öffentliche Gymnasien gibt es in Sachsen.

Nur in begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen gemäß § 4a Abs. 4 Schulgesetz von diesen Vorgaben zulässig.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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