20 Jahre Sächsischer Ausländerbeauftragter
14.05.2012, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Innenminister Markus Ulbig gratuliert
Das Amt des Sächsischen Ausländerbeauftragten gibt es seit 1992. Der erste Amtsinhaber war von 1992 an Heiner Sandig, ihm folgte 2004 Friederike de Haas, bis im Jahr 2009 Prof. Martin Gillo das Amt übernahm.
Der Sächsische Ausländerbeauftragte übernimmt eine wichtige Aufgabe für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Besonders in den Anfangsjahren galt es oft Spannungen auszugleichen und das gesellschaftliche Klima und das Meinungsbild zu moderieren.
Innenminister Markus Ulbig: "Das Amt ist wichtig als Klingelknopf für einen weltoffenen Standort Sachsen.“
Auch für die Zukunft wird der Sächsische Ausländerbeauftragte eine wichtige Funktion haben. Sachsen braucht Zuwanderung, das bedeutet, dass Integration und Zusammenleben mit Zugezogenen noch wichtiger wird für das Funktionieren unserer Gesellschaft.
Innenminister Markus Ulbig: "Mein Dank gilt der vertrauensvollen Zusammenarbeit in oft sensiblen Fällen und dem gemeinsamen Eintreten für mehr Internationalität und mehr Verständnis für verschiedene Kulturen. Sachsen will klugen Köpfen Türen öffnen."
Zu Beginn jeder Wahlperiode wählt der Landtag eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten aus seiner Mitte zum Beauftragten.
Ziel der Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten ist die rechtliche, gesellschaftliche und kulturelle Integration der in Sachsen lebenden Ausländer. Er setzt sich gegenüber der Staatsregierung und dem Parlament dafür ein, dass die Interessen der Migrantinnen und Migranten in Sachsen angemessen berücksichtigt werden. Dazu arbeitet er unter anderem mit dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags und mit den kommunalen Ausländerbeauftragten im Freistaat Sachsen zusammen.
In Sachsen leben derzeit etwa 84.000 Menschen, die eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Der Ausländeranteil liegt bei 2,7 % Prozent. In den Städten Leipzig, Dresden und Chemnitz oberhalb von 4%.