Bericht der Heimaufsichtsbehörden nach § 22 Abs. 3 Heimgesetz (HeimG) 2008/2009

28.02.2012, 13:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

»In den Jahren 2008 und 2009 gelang es den Heimaufsichten in den Landesdirektionen über siebzig Prozent der vor Ort Kontrollen in den Heimen unangemeldet durchzuführen. Damit fand eine weitere Verschiebung zugunsten von unangemeldeten Prüfungen statt«, sagte Sozialministerin Christine Clauß heute in Dresden. Solche unangemeldeten Prüfungen sind gegenüber angekündigten Prüfungen vorzugswürdig, obwohl sie mangels Vorbereitung durch den Einrichtungsträger zeitaufwendiger sind. Sie vermitteln aber vielfach ein genaueres Bild von der Qualität einer stationären Einrichtung, da sie der Heimaufsicht einen realen Einblick in die zu prüfenden Einrichtungen ermöglichen.

Dass die Heimaufsicht damit auf einem guten Weg ist, zeigt sich in den Ergebnissen der Kontrollen. Bei diesen hat die Heimaufsicht 926 Mängel unterschiedlicher Art erfasst. Aber lediglich in fünf Fällen sei die Heimaufsicht gezwungen gewesen, Bescheide zur Mangelbeseitigung wie Anordnungen oder Betriebsstilllegungen zu erlassen, so die Ministerin.

Positiv hervorzuheben ist, dass der prozentuale Anteil der Einrichtungen mit einem gewählten Heimbeirat in den Jahren 2008 und 2009 deutlich auf etwa 88 Prozent angestiegen ist. Damit ist es offensichtlich gelungen, wieder häufiger Personen für die Wahrnehmung der Interessen der Heimbewohner zu gewinnen, die in naher Verbindung zu den Bewohnern stehen.

Nach § 22 Abs. 3 HeimG sind die Heimaufsichtsbehörden verpflichtet alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Für die Jahre 2008 und 2009 ist dieser Bericht ab sofort unter www.familie.sachsen.de unter dem Menüpunkt Senioren veröffentlicht. Das an den Bericht angefügte Adressverzeichnis gibt einen Überblick über die Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die der Heimaufsicht unterliegen. Informationen über stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Hospiz-Dienste, Palliativpflegedienste und niedrigschwellige Betreuungsangebote erhalten Sie unter www.pflegenetz.sachsen.de.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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