Steuererklärung elektronisch erstellen - Neue ELSTER-CD ab sofort erhältlich
17.02.2012, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wer bei seiner Steuererklärung den Zeit- und Papieraufwand möglichst gering halten möchte, sollte ELSTER nutzen und seine Steuererklärung auf elektronischem Weg beim Finanzamt einreichen. Hierfür stellt die Steuerverwaltung das PC-Programm ElsterFormular zur Verfügung, das ab sofort als CD-ROM in der neuen Version in allen sächsischen Finanzämtern, im Finanzministerium und im Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung kostenlos erhältlich ist. Zusätzlich steht das Programm auch im Internet unter www.elsterformular.de zum kostenlosen Download.
ELSTER – die ELektronische STeuerERklärung – ist die schnelle, sichere und bequeme Möglichkeit, die Steuererklärung ganz einfach elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Die sächsischen Finanzämter haben im vergangenen Jahr rund 400.000 Einkommensteuererklärungen auf elektronischem Weg erhalten. Dies ist eine erneute Steigerung um 30.000 Erklärungen im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil im Jahr 2011 stieg damit auf 40 Prozent.
Die elektronische Steuererklärung bietet unter anderem diese Vorteile:
– Die meisten Softwareprogramme bieten komfortable Zusatzfunktionen zum leichteren Ausfüllen der Steuererklärung (Interview-Modus, Plausibilitätsprüfung, Updateservice, Hilfefunktion usw.) und berechnen die jeweilige Steuer. So weiß jeder vorab, mit welcher Erstattung er rechnen kann.
– Wer bereits im Vorjahr eine Steuererklärungssoftware verwendet und die Erklärung gespeichert hat, kann auf diese Daten auch bei der aktuellen Steuererklärung zurückgreifen. So müssen gleichbleibende Daten wie beispielsweise Anschrift oder Kontoverbindung nicht erneut eingetragen werden.
– ELSTER bietet maximale Sicherheit durch verschlüsselte Übertragung der Daten und weist bereits bei der Eingabe auf einzureichende Belege oder fehlende Angaben hin. Das vermeidet Rückfragen des Finanzamts. Zudem müssen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Belege (z.B. Spendenbescheinigungen) beim Finanzamt eingereicht werden. Auf weitere Belege kann grundsätzlich verzichtet werden.
– Im Falle einer Erstattung erhalten ELSTER-Nutzer schneller ihr Geld zurück. Denn die Finanzämter geben den Zeitvorteil, den sie durch ELSTER erzielen, in Form kürzerer Bearbeitungszeiten an die Bürger weiter.
Um noch mehr Bürgerinnen und Bürger für ELSTER zu gewinnen, werden die sächsischen Finanzämter auch in diesem Jahr auf zahlreichen regionalen Veranstaltungen mit einem ELSTER-Informationsstand vertreten sein. Dort werden die Mitarbeiter zu allen Fragen rund um ELSTER Rede und Antwort stehen und den Informationsflyer der sächsischen Steuerverwaltung kostenlos verteilen.
Informationsflyer und Merkblätter mit den wichtigsten Fakten zu ELSTER, sind auch in allen Finanzämtern und dem Finanzministerium erhältlich sowie im Internet unter www.steuern.sachsen.de abrufbar. Dort finden sich auch weitere Informationen rund um ELSTER sowie die für Unternehmen eingeführte gesetzliche Pflicht, Jahressteuererklärungen ab dem Besteuerungszeitraum 2011 elektronisch zu übermitteln.