250. Steuerbescheid in barrierefreier Form versendet
27.12.2011, 12:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Am heutigen Tag hat die sächsische Steuerverwaltung den 250. Steuerbescheid in blindengerechter Form im zusätzlichen Ausgabeformat Punktschrift verschickt. Der Bescheid ist an ein blindes Ehepaar im Raum Chemnitz gerichtet.
Seit nunmehr fünf Jahren können im Freistaat Sachsen blinde und sehbehinderte Bürger ihre Einkommensteuerbescheide in einer für sie wahrnehmbaren Form erhalten. Die sächsischen Finanzämter versenden diese seit Ende des Jahres 2006 auf Antrag in Blindenvollschrift oder in aufbereiteter Form als E-Mail. Zwischenzeitlich können sie auch in Großdruck oder als Daisy-CD (für Blinde und Sehbehinderte speziell entwickeltes Hörsystem) zur Verfügung gestellt werden. Dieses Angebot ist kostenlos.
Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hierzu: „Die überaus positive Resonanz dieser aufbereiteten Steuerbescheide bei Blinden und Sehbehinderten bestätigen uns in unseren Bemühungen um eine barrierefreie Verwaltung. Blinde und sehbehinderte Menschen können ihren Steuerbescheid eigenständig ohne die Hilfe eines Sehenden lesen und verstehen. Selbstbestimmung und Unabhängigkeit werden dadurch gestärkt. Ich hoffe, wir erreichen zukünftig noch mehr Bürger mit diesem Angebot.“
Bevor die im Freistaat Sachsen örtlich zuständigen Finanzämter die Steuerbescheide versenden, werden diese derzeit von der zentralen Bearbeitungsstelle im Finanzamt Bautzen in einer sehbehinderten- und blindengerechten Form aufbereitet. Dabei werden die Originalschriftstücke in einen fortlaufenden Fließtext umgewandelt. Leerzeichen und -zeilen, Spalten, Tabellen, Berechnungen und bestimmte Zahlenverbindungen werden aufgelöst. Mit diesem Service wird das Sächsische Integrationsgesetz umgesetzt, das die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zum Ziel hat.