Die elektronische Lohnsteuerkarte startet später
02.12.2011, 16:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wird bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben. Gründe hierfür sind unerwartete technische Probleme bei der Bereitstellung für die Arbeitgeber.
Die Papierlohnsteuerkarte gilt länger
Die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. eine vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung 2011 gelten bis zum Start der elektronischen Lohnsteuerkarte weiter. Die bisherigen Merkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und andere Freibeträge) sind also auch für das Jahr 2012 gültig. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer - wie bisher auch - dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen.
Was passiert, wenn sich nichts geändert hat?
Sind die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 weiterhin aktuell, muss nichts veranlasst werden. Der Arbeitgeber wird diese Verhältnisse für den Lohnsteuerabzug zu Grunde legen.
Was ist zu tun, wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte oder der Ersatzbescheinigung nicht mehr aktuell sind?
Stimmen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Merkmale nicht mehr (z. B. zu günstige Steuerklasse oder zu hohe Zahl der Kinderfreibeträge), muss der Arbeitnehmer diese beim Finanzamt ändern lassen. Er erhält dann einen Ausdruck der geänderten Merkmale und muss diesen seinem Arbeitgeber vorlegen.
Wie wird der Arbeitgeber über Änderungen ab 2012 informiert?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Arbeitgeber zu informieren:
Das im Herbst 2011 versandte Informationsschreiben über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale kann dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Wichtig ist, zuvor die Angaben auf Richtigkeit hin zu prüfen.
Stimmen diese Angaben im vorgenannten Informationsschreiben nicht oder soll ab 2012 ein zusätzlicher Freibetrag berücksichtigt werden, ist dem Arbeitgeber ein aktueller Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale vorzulegen. Diesen stellt das Finanzamt auf Antrag aus. Der Antrag soll schriftlich erfolgen.
Wichtig ist: nur wenn dem Arbeitgeber die aktuellen Informationen vorliegen, kann er die Lohnsteuer richtig berechnen.
Es entstehen keine Nachteile
Sofern im Jahr 2012 ein unzutreffender Lohnsteuerabzug vorgenommen wird, kann dies mit der Steuererklärung 2012 korrigiert werden. Wer beispielsweise als Berufspendler den Aufwand für den Weg zur Arbeit als Freibetrag erstmals ab 2012 beantragt hat, dem Arbeitgeber diese Information aber nicht mitteilt, hat zwar zunächst netto weniger „im Portemonnaie“. Mit Abgabe einer Steuererklärung wird allerdings die zutreffende Steuer berechnet.
Bitte beachten!
Ist der bislang geltende Freibetrag zu hoch - z. B. wenn im Jahr 2012 Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte entfallen - kann es bei der Steuererklärung 2012 zu einer Nachzahlung kommen. Um dies zu vermeiden, müssen diese Änderungen dem Finanzamt und dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
Berufseinsteiger
Für alle Berufseinsteiger stellt das Finanzamt bis zum Start der elektronischen Lohnsteuerkarte - wie bisher - auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Diese ist dem Arbeitgeber vorzulegen.
Ausbildungsbeginn im Jahr 2012
Die Vereinfachungsregelung für Auszubildende gilt auch im Kalenderjahr 2012. Das bedeutet: Ledige Auszubildende benötigen keine Ersatzbescheinigung.