Änderung der Trinkwasserverordnung tritt in Kraft

28.10.2011, 09:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am 1. November 2011 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft. »Sie dient neben Klarstellungen und der Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse auch der Anpassung an europarechtliche Vorgaben sowie der Schließung von Regelungslücken. Wichtigstes Ziel der Trinkwasserverordnung bleibt die Sicherung eines umfassenden Verbraucherschutzes«, erklärte Staatsministerin Christine Clauß.

Wesentliche Neuerungen sind die Einführung eines Grenzwertes für Uran sowie eines technischen Maßnahmewertes für Legionellen, verbunden mit einer Neuregelung zur Untersuchung von Legionellen in der Hausinstallation.

Der neu eingeführte Grenzwert für Uran in Höhe von 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter entspricht einem bereits 2004 veröffentlichten Leitwert des Umweltbundesamtes. Für den Grenzwert ist die chemische Toxizität des Urans maßgebend, die Radioaktivität spielt bei diesen Mengen noch keine Rolle.

Der technische Maßnahmewert für Legionellen in Höhe von 100 KBE (koloniebildenden Einheiten) pro 100 Milliliter Trinkwasser ist den gesundheitlichen Gefahren geschuldet, die mit Legionelleninfektionen verbunden sein können.
Um die Überwachung des Wertes zu gewährleisten, schreibt die Novelle eine Untersuchungspflicht auf Legionellen für Unternehmer und sonstige Inhaber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung fest, die öffentlich oder gewerblich betrieben werden, wenn die Trinkwasserinstallation Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen (z. B. Whirlpools) enthält. Die Vermietung von Wohnraum stellt eine gewerbliche Nutzung in diesem Sinne dar.

Ab 1. Dezember 2013 gilt eine Absenkung des Grenzwertes für Blei auf 0,01 Milligramm (=10 Mikrogramm) pro Liter, die bereits 2001 geregelt wurde. Dieser Grenzwert lässt sich nur sicher einhalten, wenn vorhandene Bleileitungen ausgetauscht wurden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang