Agrarreform darf sächsischen Landwirten keine Nachteile bringen
12.10.2011, 15:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Kupfer: Obergrenze und Kürzungen von Direktzahlungen sind nicht hinnehmbar
EU-Agrarkommissar Dacian Cioloş hat heute (12. Oktober 2011) die Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 offiziell vorgestellt. Positiv ist, dass die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen den in Deutschland bereits eingeschlagenen Weg der Marktorientierung konsequent fortsetzt.
Einige Vorschläge der EU-Kommission wirken sich jedoch einseitig nachteilig auf die Landwirtschaft in Sachsen aus und werden deshalb abgelehnt. „Vor allem die Einführung einer Obergrenze bei den Direktzahlungen ist eine klare Benachteiligung der gewachsenen Agrarstruktur in Sachsen und deshalb keineswegs hinnehmbar“, sagt Landwirtschaftminister Frank Kupfer. „Es gibt keinen Grund für die Kappung dieser Zahlungen, schließlich erbringen alle Landwirtschaftsbetriebe die gleichen Leistungen für den Erhalt der Kulturlandschaft und den Umwelt- und Naturschutz, unabhängig von ihrer Größe“, so Kupfer. Nach den Vorschlägen von Cioloş soll kein Betrieb künftig mehr als 300 000 Euro Basisprämie erhalten. Ab 150 000 Euro pro Jahr und Betrieb sollen die Zahlungen gekürzt werden. Dabei die Lohnkosten gegenzurechnen, widerspricht dem Prinzip der Entkopplung und bewirkt einen nicht vertretbaren Bürokratieaufwand. „Daher lehne ich das ebenso ab.“
Kritisch sieht der Minister außerdem die Verknüpfung von 30 Prozent der Direktzahlungen mit zusätzlichen Umweltauflagen. Hierbei soll der Landwirt ein Mindestmaß an Fruchtfolgevielfalt gewährleisten, Dauergrünland nicht umpflügen dürfen und sieben Prozent seiner Fläche für ökologische Vorrangflächen zur Verfügung stellen. „Mehr Umweltleistungen der Landwirtschaft sind zu begrüßen, aber ein Greening in dieser Form ist nicht akzeptabel. Durch diese Zusatzauflagen wird der Spielraum für die Finanzierung bewährter Agrarumweltmaßnahmen kleiner“, so Kupfer. Die Folge der neuen Umweltauflagen sei eine Vermischung der ersten Säule der GAP (Direktzahlungen) und der zweiten Säule, über die bisher Umweltzusatzleistungen gefördert werden. „Dies lehne ich generell ab, weil damit in der Praxis zusätzliche bürokratische Lasten für die Landwirte entstehen.“ Eine obligatorische Flächenstilllegung sei gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenknappheit zurückzuweisen.
„Mit den Vorschlägen der Kommission steigt der Aufwand für Landwirte und Verwaltungen. Die Auszahlung der Direktzahlungen wird zukünftig wesentlich komplizierter als bisher“, sagt der Minister. Das betrifft vor allem die Verknüpfung der Basisprämie mit Umweltauflagen, sowie zusätzliche Regelungen für Junglandwirte, aktive Landwirte und Kleinstbetriebe. „Noch viel mehr als bisher muss aufwendig erfasst, abgerechnet und kontrolliert werden. Dabei sollte das doch eigentlich einfacher werden. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Dieser bürokratische Aufwand bindet zunehmend das Personal der Landwirtschaftsverwaltung und lässt keinen Spielraum mehr für Aufgaben der angewandten Forschung.“ Der Minister weiter: „Ich hoffe, dass alle Agrarminister der Länder die Bundesministerin für ihre Verhandlungen in Brüssel in diesem Sinne unterstützen.“