Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche beantragen
30.09.2011, 09:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wie das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz gemeinsam mit der Bürgerstiftung Dresden informierten, können auch für das nächste Jahr Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Engagierte beantragt werden.
»Der Freistaat Sachsen stellt für das Jahr 2012 mehr als 6 Millionen Euro nach der Richtlinie „Wir für Sachsen“ aus Landesmitteln zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur, Sport und Gesellschaft zur Verfügung. Mit der pauschalen Aufwandsentschädigung von bis zu 40 Euro monatlich sollen die mit dem Engagement verbunden Ausgaben der Bürger wie Fahrt- oder Telefonkosten u. ä. teilweise abgedeckt werden«, erklärte Sozialministerin Christine Clauß.
Voraussetzung ist ein Engagement von durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Monat, der Wohnsitz im Freistaat Sachsen und keine anderweitige Förderung des ehrenamtlichen Projektes. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Stiftungen, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind, sowie Wohlfahrtsverbände, Kirchgemeinden und Kommunen. Die Anträge sind bis zum 31. Oktober 2011 bei der Bürgerstiftung Dresden, Projekt „Wir für Sachsen“, Barteldesplatz 2, 01309 Dresden einzureichen. Neue Projekte sind willkommen.
Über die Vergabe der Mittel wird nach Beratungen mit Beiräten auf Landes- und Kreisebene entschieden.
Im Jahr 2011 konnten mehr als 5.000 Projekte gefördert werden.
Nähere Informationen und Antragsformulare unter: www.wir-fuer-sachsen.de oder www.amt24.sachsen.de.