Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes heute im Bundeskabinett beschlossen
03.08.2011, 11:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Morlok: Chancen für Sachsen durch Busfernverkehr nutzen
Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinettes zur Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Damit ist ein weiterer und entscheidender Schritt zur Marktöffnung für den Linienverkehr von Fernbussen getan.
Morlok: „Ein Wegfall des Konkurrenzschutzes bringt mehr Wettbewerb in den Fernreiseverkehr. Dadurch kann sich das Angebot direkter Verbindungen von und nach Sachsen verbessern. Zudem wird sich dies für die Reisegäste positiv auf Qualität und Preis auswirken. Unternehmerisch wirtschaftliche Angebote sollten auch ohne staatliche Einflussnahme organisiert werden können.“
Sachsen unterstützte von Anfang an die Initiative zur Liberalisierung des Busfernlinienverkehrs und forderte eine diesbezügliche Novellierung des Gesetzes.
Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums geht von einer weitgehenden Liberalisierung des Busfernlinienverkehrs aus, sofern nicht der mit öffentlichen Mitteln bezuschusste Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) beeinträchtigt wird.
Hintergrund:
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Bundesgesetz. Danach müssen Verkehrsunternehmen ihre Buslinien genehmigen lassen. Genehmigungsbehörde in Sachsen sind die Landesdirektionen. Sie prüfen neben der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes, der persönlichen Zuverlässigkeit und der fachlichen Eignung des Unternehmers auch, ob öffentliche Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden. Die Deutsche Bahn hat bislang ein Vetorecht.