Generationswechsel der Wasserwerfer bei der sächsischen Polizei

28.04.2011, 15:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Innenminister Ulbig übergab neuen Wasserwerfer an die sächsische Bereitschaftspolizei

Innenminister Markus Ulbig stellte heute in Leipzig den neuen Wasserwerfer „WaWe10“ in den Dienst der sächsischen Polizei. Damit vollzog sich gleichzeitig ein Generationswechsel der Wasserwerfer bei der sächsischen Bereitschaftspolizei.

Den „Neuen“ zeichnet aus, dass er über zwei Front- und einen Heckwerfer verfügt. Der spezielle Aufbau der Werfer ermöglicht, aufgrund modernster Hohlstrahltechnik, das Bündeln des Wasserstrahls. Ein „Aufpeitschen“ des Wasserstrahls wie bei den zurzeit eingesetzten „WaWe9“ wird dadurch vermieden.

Zudem bietet der „WaWe10“ erweiterte einsatztaktische Möglichkeiten wie die Auffächerung des Wasserstrahls zu einer Wasserglocke oder zu einem Wasserschild.
Selbstschutzdüsen auf dem Dach, unter dem Fahrzeug sowie an der Mannschaftskabine bieten der fünfköpfigen Besatzung des Dreißigtonners Schutz beim Bewurf mit Brandkörpern.
Ein integriertes Kamerasystem und eine digitale Aufzeichnungs- und Auswerteeinheit ermöglichen eine rechtsverwertbare Einsatzdokumentation.
Aufgrund der Ausrüstung mit modernster Brandbekämpfungstechnik kann der 408 PS starke „WaWe10“ z.B. auch bei Katastrophen als Hilfslöschfahrzeug eingesetzt werden. Das macht auch sein Tankvolumen von 10.000 Litern möglich.

Innenminister Ulbig: „Als eine der ersten Länderpolizeien bekommt die sächsische Polizei einen modernen Wasserwerfer der neuen Generation. Die Gewalt gegen Polizeibeamte insbesondere bei Demonstrationen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Ich hoffe, dass es mit diesem sowohl optisch als auch technisch beeindruckenden Einsatzmittel zukünftig gewisse Szenarien nicht mehr geben wird. Dieser Wasserwerfer ist in doppelter Hinsicht ein sicheres Einsatzmittel. Aufgrund seiner Bauweise und Ausstattung ermöglicht er den Beamten selbst ein sicheres Agieren. Auf der anderen Seite gibt der „WaWe10“ mit seinen Außenmikrofonen, seiner Aufzeichnungs- und Auswertetechnik sowie den verschiedenen Wassereinsatzmöglichkeiten mehr körperlichen und auch rechtlichen Schutz.“

Wasserwerfer sind Bundesausstattung. Sie werden den Bereitschaftspolizeien der Länder entsprechend einem festgelegten Ausstattungssoll zur Verfügung gestellt. Dem Land Sachsen entstehen keine Beschaffungskosten.

Historie:
2004 beschloss das Bundesinnenministerium, eine neue Generation Wasserwerfer zu beschaffen. Damit einhergehend wird der Bestand von derzeit bundesweit 104 auf 78 reduziert. In Sachsen wurde die Anzahl der Wasserwerfer Ende 2008 von sechs auf derzeit drei Fahrzeuge halbiert.
Den Zuschlag für den Bau des neuen Einsatzmittels erhielt Ende 2008 die Firma Rosenbauer aus Österreich. Im November 2009 wurde dem Auftraggeber ein Prototyp übergeben. In den ersten vier Monaten des Jahres 2010 ging er bei den Bereitschaftspolizeien Bayern, Hamburg, Berlin und Sachsen sowie die Bundespolizei in den Test.
Sachsen ist nach Hamburg bislang das zweite Bundesland, das nun dieses neue Einsatzmittel besitzt. Der „Neue“ wird einen der drei knapp 20 Jahre alten Wasserwerfer „WaWe9“ der sächsischen Bereitschaftspolizei ersetzen.


Kontakt

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