Sachsen will Lockerung von Vorschriften für Kfz-Kennzeichen

05.04.2011, 12:22 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: Wir wollen den Bürgerwillen realisieren

Die Freistaaten Sachsen und Thüringen haben einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zur Verkehrsministerkonferenz am 6. und 7. April eingebracht, der eine Lockerung der Vorschriften zur Vergabe von Kfz-Kennzeichen vorsieht. Der sächsische Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) sieht darin einen wichtigen Schritt, dem Wunsch zahlreicher sächsischer Kommunen nach Wiedereinführung auslaufender Kfz-Kennzeichen entsprechen zu können.

„Kfz-Kennzeichen sind für viele Sachsen ein Ausdruck ihrer regionalen Identität. Wenn die Verkehrsministerkonferenz und im Anschluss der Bundesrat unserem Antrag auf Lockerung der Vorschriften für Kfz-Kennzeichen zustimmt, wollen wir nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände ein kostenneutrales Bürgerwahlmodell anbieten. Der Bürger soll entscheiden können, mit welchem Kennzeichen er seinen Heimatort oder seinen Landkreis repräsentieren möchte.“

Nachdem der Freistaat Sachsen bereits 2010 auf Landesebene die Möglichkeit geschaffen habe, das Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Sachsens mitzunehmen, sei die Wiedereinführung auslaufender Kennzeichen in Sachsen ein weiterer Schritt in Richtung der Liberalisierung.

Hintergrund:

Die derzeitigen landes- und bundesrechtlichen Vorschriften lassen ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Kennzeichen nicht zu. Die Einführung früher verwendeter Kfz-Kennzeichen bedarf einer Zustimmung des Bundesrates.

Um diesem Anliegen gerecht werden zu können, müssen im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses und im Zusammenwirken von kommunaler Ebene, Freistaat und Bund zunächst die grundsätzlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.


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Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

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