Wiedereinführung früher verwendeter Kfz-Kennzeichen

13.03.2011, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zahlreiche Kommunen haben gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr den Wunsch geäußert, früher verwendete Kfz-Kennzeichen einzuführen. Morlok: „Ich habe Verständnis für den Wunsch, durch eigene Kennzeichen die Zugehörigkeit zu einer Region zu zeigen. Schließlich sind sie ein Symbol für Heimatverbundenheit.“

Die derzeitigen landes- und bundesrechtlichen Vorschriften lassen ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Kennzeichen nicht zu. Die Wiedereinführung früher verwendeter Kennzeichen wäre nur im jeweiligen Stadtgebiet zulässig, nicht jedoch im restlichen Gebiet des früheren Landkreises. Es muss auch bedacht werden, dass neue Kfz-Kennzeichen auf Bundesebene möglicherweise nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen, sollte es zu einer großen Zahl an wieder zu erteilenden Kennzeichen kommen. Die Einführung früher verwendeter Kfz-Kennzeichen bedarf einer Zustimmung des Bundesrates.

Um diesem Anliegen gerecht werden zu können, müssen im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses und im Zusammenwirken von kommunaler Ebene, Freistaat und Bund zunächst die grundsätzlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Das Verkehrsministerium hat sich inzwischen an die interessierten Städte und kommunalen Spitzenverbände gewendet, um sie über die Sachlage zu informieren. Aktuell wird das Thema intensiv durch die Regierungsfraktionen im Sächsischen Landtag diskutiert. Hierbei solle gegebenenfalls ein geeigneter Weg für das weitere Verfahren gefunden werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
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