Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland unterstützt eine dauerhafte Regelung der Istversteuerung
03.03.2011, 14:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Finanzausschuss des Bundesrates hat heute mit der Stimme des Freistaates Sachsen die Empfehlung ausgesprochen, dass die Bundesregierung eine dauerhafte Anhebung der Umsatzgrenze für die Istversteuerung bei der Umsatzsteuer prüft. Damit sollen bundesweit weiterhin Betriebe bis zu einer Umsatzgrenze von 500.000 Euro ihre Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn die Kunden ihre Rechnung bezahlt haben.
Bis Mitte des Jahres 2009 galt für die westdeutschen Bundesländer eine Umsatzgrenze von 250.000 Euro, für die ostdeutschen Bundesländer dagegen eine Umsatzgrenze von 500.000 Euro. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurde die Grenze für die Istbesteuerung befristet bis Ende 2011 auf bundeseinheitlich 500.000 Euro angehoben. Ab 2012 würde danach die Grenze im gesamten Bundesgebiet auf 250.000 Euro sinken. Unland sagte hierzu: „Mit der dauerhaften Festlegung der Umsatzgrenzen für die Istversteuerung wird die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Betriebe auch dauerhaft gestärkt. Gerade Dienstleistern und Handwerksbetrieben, die ihren Ausbildungsverpflichtungen in besonderer Weise nachkommen und eine besondere Stütze von Wirtschaft und Gesellschaft sind, gilt es hierfür auch die notwendigen Liquiditätsspielräume zu erhalten.“
Hintergrund:
Nach dem geltenden Umsatzsteuerrecht haben Unternehmer grundsätzlich die Mehrwertsteuer für den Monat zu entrichten, in dem sie ihre Leistung erbracht haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie hierfür vom Kunden bereits eine Zahlung erhalten haben. Dadurch können in der Praxis zwischen Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt und dem tatsächlichen Geldeingang beim Unternehmer mehrere Monate vergehen. Zur Erleichterung kann hiervon abweichend Unternehmern mit einem Jahresumsatz von momentan bis zu 500.000 Euro gestattet werden, die Umsatzsteuer erst dann zu zahlen, wenn der Kunde tatsächlich gezahlt hat.