Freistaat Sachsen und Haus Wettin A.L. schließen Porzellanvertrag
03.02.2011, 12:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Gemeinsame Pressemitteilung
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Der Freistaat Sachsen und das Haus Wettin A.L. (Albertinische Linie) haben eine abschließende Einigung über Porzellane erzielt. Der dementsprechende Vergleichsvertrag wurde heute von dem Haus Wettin A.L., dem Freistaat Sachsen und der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH, die in vollem Umfang in die Regelung mit einbezogen wurde, unterzeichnet.
Mit dem Abschluss des Vergleichsvertrages hat der Freistaat Sachsen zusammen mit dem Haus Wettin A.L. Rechtssicherheit und Rechtsfrieden für den Bereich der Porzellane in Sachsen geschaffen. Damit sind sämtliche Ansprüche des Hauses Wettin A.L. hinsichtlich der Porzellansammlung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD), der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH sowie aller historischen Porzellane des Freistaates insgesamt gegen eine Zahlung von 4,2 Millionen EUR abgegolten. Der im Vergleich geregelte Verbleib aller Porzellane in den Sammlungen und Einrichtungen des Freistaates entspricht dem Wunsch des Hauses Wettin A.L.
“Der Vergleich sichert den Verbleib hochrangiger Kunstwerke und Zeugnisse sächsischer Kunst und Wissenschaft in Staatlichen Museen und Einrichtungen, insbesondere den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden“, erklärten die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Prof. Sabine von Schorlemer und Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland übereinstimmend.
Mit großer Erleichterung und Freude nahmen die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden den Vergleich zur Kenntnis. „Die Sicherung der Porzellane für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und für den Freistaat Sachsen insgesamt ist von immenser kulturpolitischer Bedeutung. Denn damit kann die Porzellansammlung der SKD ihren Ruf als eine der umfangreichsten und bedeutendsten keramischen Spezialsammlung der Welt sichern“, sagte Prof. Dr. Martin Roth, Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden.
Die Bewertung der Porzellane erfolgte im Rahmen eines bereits in einer Grundlagenvereinbarung aus dem Jahr 2008 geregelten Wertermittlungsverfahrens. Auf Seiten des Hauses Wettin A.L. waren die Auktionshäuser Sotheby’s und Christie’s tätig. Auf Seiten des Freistaates wurden die Bewertungen von Gutachtern durchgeführt, die von der Kulturstiftung der Länder benannt worden waren. Aus den einzelnen Bewertungen der Gutachter wurden Mittelwerte gebildet. Von diesen Werten wurden verschiedene Abschläge vorgenommen, die u.a. ein noch bestehendes Nießbrauchsrecht des Freistaates sowie die grundsätzlich mögliche Unterschutzstellung einiger Porzellane als nationales Kulturgut berücksichtigen.
Die Kulturstiftung der Länder fördert den im Porzellanvertrag geregelten Ankauf mit einem Betrag in Höhe von 400.000,-- €.
Entsprechend der Grundlagenvereinbarung soll bis zum 31. Dezember 2012 die abschließende Einigung über alle übrigen Gegenstände wie Gemälde, Bücher, Möbel etc. verhandelt werden. Um diese weiteren Verhandlungen nicht zu gefährden, halten die Parteien an ihrer bisherigen Verschwiegenheitsabrede fest.
Hintergrund:
Das Haus Wettin A.L. hat seit Oktober 2006 Hinweise auf früheres wettinisches Privateigentum zum Ende des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945 gegenüber dem Freistaat Sachsen, z.B. über Porzellane, Gemälde und Skulpturen, aufgelistet. Dabei beriefen sich die Wettiner auf den im Jahr 1999 geschlossenen Vertrag, der u.a. bestimmte, dass sich im Fall des Auffindens weiterer Gegenstände aus dem Eigentum des Hauses Wettin zum 8. Mai 1945, die Vertragsparteien erneut zu Verhandlungen zusammenfinden. Im Rahmen des Vertrages von 1999 hatte das Haus Wettin A.L. ca. 18.000 Kunstgegenstände erhalten, von denen der Freistaat seinerzeit rund zwei Drittel zurückkaufte.
Die Rückgabeansprüche des Hauses Wettin A.L. beruhen auf gesetzlicher Grundlage, da nur Kunstgegenstände betroffen sind, die sich nach der Fürstenabfindung 1924 bis zum 8. Mai 1945 im Privateigentum des Hauses Wettin A.L. befanden.
Im April 2007 setzte die Staatsregierung eine ständige Arbeitsgruppe ein, die die Ver-handlungen mit dem Haus Wettin A.L. unter Federführung des Finanzministeriums vorbereitet und koordiniert. In der Arbeitsgruppe sind neben dem Kunstministerium auch die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, das Landesamt zur Regelung offener Ver-mögensfragen sowie die Schlösserverwaltung vertreten.
Ende 2008 haben der Freistaat und das Haus Wettin A.L. in einer Grundlagenvereinbarung das Verfahren festgelegt, wie die erforderlichen Recherchen unter Berücksichtigung der Hinweislisten des Hauses Wettin A.L. in den Sammlungen und Einrichtungen des Freistaates durchgeführt werden. Ziel des Verfahrens ist es, sich abschließend zu einigen und sämtliche Ansprüche des Hauses Wettin A.L. gegen den Freistaat und seine Einrichtungen abzugelten. Als erstes war die Einigung über Porzellane vorgesehen.