Neubau der A 72, Chemnitz - Leipzig
29.12.2010, 10:38 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Antrag auf Planfeststellung für den Teilabschnitt 5.2, Rötha - A 38
Das Planfeststellungsverfahren für das letzte Teilstück zum Neubau der A 72 zwischen Chemnitz und der A 38 bei Leipzig kann beginnen. Am 30. Dezember 2010 beantragt das Autobahnamt Sachsen die Planfeststellung bei der zuständigen Landesdirektion Leipzig. Damit soll die Vorraussetzung für den Lückenschluss einer weiteren Entwicklung der Europäischen Metropolregion „Sachsendreieck“ zwischen Dresden, Chemnitz und Leipzig über die Bundesautobahnen A 4, A 72 und A 14 entstehen.
Der Teilabschnitt von Rötha bis zur A 38 ist ca. 7,2 km lang. Beide Richtungsfahrbahnen erhalten jeweils zwei Fahrstreifen und einen Standstreifen. Die Gesamtbreite beträgt 29,5 m. Inhalt der geplanten Maßnahme ist zudem die Errichtung einer Anschlussstelle mit der Bundesstraße B 2 bei Großdeuben. Weiterhin ist es notwendig, 10 Brückenbauwerke über bzw. im Zuge der Autobahn zu errichten. Sechs Regenrückhaltebecken zur Behandlung des Oberflächenwassers der Fahrbahn leisten einen wesentlichen Beitrag zur deutlichen Verbesserung der bestehenden Entwässerungsverhältnisse zwischen Rötha und der A 38 zu erreichen.
Die Planfeststellungsunterlage umfasst 15 Ordner. Davon beinhalten allein neun Ordner die Unterlagen und Sondergutachten für die Belange des Natur- und Umweltschutzes.
Im Bereich von Rötha, Böhlen und Großdeuben werden mit der Anordnung von Lärmschutzwänden und Lärmschutzwällen auf einer Länge von ca. 4.600 m sowie passiven Schutzmaßnahmen an Gebäuden umfangreiche Leistungen zur Verbesserung des Schallschutzes vor dem Verkehrslärm erbracht und gleichzeitig alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten.
Mit den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf einer Fläche von ca. 100 ha wird der Eingriff in die Natur und Landschaft mulifunktional und vollständig kompensiert. Der geplante Teilrückbau der vorhandenen B 95 stellt dabei einen besonderen Schwerpunkt mit der Entsieglung und Renaturierung von Flächen dar.
Im Ergebnis von zahlreichen Sondergutachten wurde festgestellt, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen beispielweise für das Vogelschutzgebiet „Rückhaltebecken Stöhna“ entstehen. Dieses Ergebnis trifft ebenso auf das Vorkommen seltener Vogelarten wie Rohrdommel oder Tüpfelsumpfhuhn zu, welche sich weiterhin entwickeln können, während die Verkehrsteilnehmer zügig ihre weiträumigen Ziele Leipzig und Chemnitz nunmehr verkehrssicher erreichen können.
Die Gesamtkosten für den Bau werden ca. 97 Mio. Euro betragen.
Der Medienmitteilung ist ein Übersichtslageplan zum Neubau der A 72 zwischen Chemnitz und Leipzig beigefügt.
Für Rückfragen steht Herr Stritzke (2. Pressesprecher) unter
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Michael.Stritzke@abasn.smwa.sachsen.de