Abschuss von Kormoranen bleibt in Sachsen weiter möglich

30.11.2010, 13:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Minister Kupfer: „Verordnung dient dem Schutz heimischer Fischbestände“

Der Abschuss von Kormoranen ist in Sachsen auch künftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das sächsische Kabinett stimmte heute (30. November 2010) einer entsprechenden Vorlage des Staatsministeriums für Umwelt- und Landwirtschaft zur Entfristung der zum 31. Dezember 2010 auslaufenden Sächsischen Kormoranverordnung zu. Damit wird es weiterhin erlaubt sein, zum Schutz von Fischbeständen in Teichen und Flüssen Kormorane zu erlegen. Auch die Entstehung von Brutkolonien des Kormorans darf wie bisher außerhalb der Brutzeit verhindert werden.

„Die Regelungen in der Kormoranverordnung sind ein notwendiger und zwingender Kompromiss zwischen Fischerei und Naturschutz. Nicht nur Kormorane, sondern auch Fische und die Teichwirtschaft bedürfen unseres Schutzes“, betonte der Minister. Dabei gehe es nicht darum, den Kormoran in Größenordnungen zu schießen. Vielmehr behalten die Fischer und Teichwirte auch weiterhin die Möglichkeit, Kormorane durch Abschüsse zu vergrämen, sobald sie an einem Gewässer auftauchen. „Unsere Erfahrungen mit den seit 2007 geltenden Regelungen haben gezeigt, dass es möglich ist, erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden durch Kormoranfraß zu reduzieren, ohne die Kormoranpopulation nennenswert zu beeinflussen“. Darum wird die Sächsische Kormoranverordnung ohne inhaltliche Änderung zum 1. Januar 2011 entfristet.

Die Verordnung legt fest, dass Teichwirte sowie Inhaber und Pächter von Fischereirechten in einem Gebiet von 200 Metern um fischereiwirtschaftlich genutzte Gewässer abschussberechtigt sind, wenn sie Inhaber eines Jagdscheines sind. Es kann auch ein Jagdscheininhaber von ihnen beauftragt werden. Staatsminister Kupfer: „Mit der Verordnung können Fischer und Teichwirte in bewährter Weise schnell und flexibel auf die Bedrohung der Fischbestände durch Kormorane reagieren.“

Kormorane sind in Sachsen mit einer seit Jahren stabilen Population weit verbreitet. Jeder Kormoran frisst täglich etwa ein halbes Kilogramm Fisch. Im Sommer ernähren sich die Kormorane vorzugsweise an den bewirtschafteten Fischteichen. Ohne Vergrämungsabschüsse verursachten sie dabei allein in Sachsen Schäden in einer Größenordnung von rund einer Million Euro pro Jahr. Nach Inkraftsetzung der Sächsischen Kormoranverordnung konnte das Schadensniveau auf unter 200.000 Euro pro Jahr gesenkt werden. Wenn die Fischteiche im Winter zugefroren sind, ziehen die Vögel vor allem an die schnell fließenden Flüsse und Bäche im Erzgebirgsvorland. Auch hier haben sie zu einem teilweise dramatischen Rückgang der Fischbestände gesorgt.

Seit Inkrafttreten der Sächsischen Kormoranverordnung wurden jährlich etwa 2 300 Kormorane geschossen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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