Freistaat unterstützt Trauernde und Sterbende
19.11.2010, 15:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
„Nicht nur am Totensonntag sollte auch an die vielen Ehrenamtlichen gedacht werden, die dazu beitragen, dass Schwerkranke und Hinterbliebene in Sachsen Unterstützung aus der Gesellschaft erfahren“, sagte Sozialministerin Christine Clauß in Dresden. Viele von Ihnen sind in einem der 54 ambulanten Hospizdienste organisiert, die gegenwärtig in Sachsen tätig sind. Neben zahlreichen hauptamtlich angestellten Fachkräften leisten sie unmittelbar vor Ort einen wichtigen Beitrag zu einem menschenwürdigen und tröstlichen Ende des Lebensweges. Oft begleiten sie Familien, in denen Schwerkranke und Sterbende zu Hause gepflegt und versorgt werden. Aber auch in stationären Pflegeeinrichtungen werden ihre Leistungen immer öfter in Anspruch genommen.
"Der Freistaat Sachsen hat die Arbeit ambulanter Hospizdienste seit 1999 mit einer Gesamtsumme von mehr als 3,3 Millionen Euro gefördert", betonte Clauß. Auch die Kommunen waren mit mindestens zehn Prozent an der Finanzierung beteiligt. Gegenstand der Förderung sind Leistungen, die nicht im Rahmen der Grund- und Behandlungspflege sowie der hauswirtschaftlichen Angebote erbracht und von Seiten der Krankenkassen oder anderer gesetzlicher Kostenträger finanziert werden. Dazu gehören zum Beispiel die Beratung und Begleitung von Schwerkranken, Sterbenden sowie ihren Angehörigen oder nahen Bezugspersonen, aber neben Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit (wie zum Beispiel die Ausrichtung regionaler Hospizfachtage) auch Wissensvermittlung an ehrenamtliche Hospizhelferinnen und -helfer sowie Fort- und Weiterbildungen zur Sterbebegleitung für hauptamtlich Beschäftigte. Die Fördermittel werden über die jeweils zuständige Landesdirektion bewilligt und ausgezahlt. Für 2010 stellte der Freistaat Sachsen mehr als 550.000 Euro für diese Zwecke bereit.
Darüber hinaus wird die Arbeit der ambulanten Hospizdienste maßgeblich von den Krankenkassen finanziert. Ihr Betrieb kostete die Krankenkassen in Sachsen allein im Jahr 2010 1,85 Millionen Euro. Auch dadurch konnten in diesem Jahr mehr als 1.800 Sterbende durch ambulante Hospizdienste begleitet werden. In den vergangenen neun Jahren haben die sächsischen Krankenkassen insgesamt 9,19 Millionen Euro dafür bereit gestellt.
Der Name Hospiz (lat. hospicium) bedeutet ”Herberge”. Hospize lagen früher innerhalb von Klöstern, insbesondere entlang der Pilgerstraßen ins Heilige Land. Sie gewährten Schutz, Erfrischung, Fürsorge, Beistand für Reisende und Bedürftige. In der heutigen Hospizbewegung ist es gemeinsames Ziel, eine optimale palliativ-medizinische Versor-gung (einschließlich Schmerztherapie) und psychosoziale Begleitung zu gewährleisten. Dabei wird auf die Bedürfnisse der sterbenden Menschen eingegangen und damit ein Sterben in Würde ermöglicht. Hospizarbeit wird sowohl ambulant als auch stationär angeboten. Stationäre Hospize stellen dabei eine Alternative dar, wenn eine Kranken-hausbehandlung durch die Sterbenden nicht mehr gewollt wird oder aus medizinischer Sicht nicht erforderlich ist; ein Pflegeheim oder die Betreuung in der Familie aber auf-grund unzureichender medizinischer und pflegerischer Versorgungsmöglichkeiten bei schwerer Erkrankung nicht in Frage kommen.
Nähere Informationen unter:
www.pflegenetz.sachsen.de
www.hospize.de
www.hospiz.net
www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de
http://hospiz-palliativ-sachsen.de