Steuertipps vom Finanzministerium: Arbeitnehmer-Ehegatten sollten für 2011 Steuerklassenwahl prüfen

03.11.2010, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Haben Ehegatten eine für sie ungünstige Steuerklassenkombination gewählt, behält der Arbeitgeber womöglich mehr Lohnsteuer ein als nötig. Zwar kann nach Ablauf des Kalenderjahres die Erstattung der zuviel gezahlten Steuer durch Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt beantragt werden, doch das Geld fehlt erstmal im Portemonnaie. Wer beim monatlichen Lohnsteuerabzug der tatsächlichen Jahressteuer möglichst nahe kommen will, sollte wegen der geänderten Vorsorgepauschale für 2011 seine Steuerklasse jetzt überprüfen. Eine andere Wahl könnte auch sinnvoll sein, falls sich bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, die Lohn- und Gehaltsverhältnisse geändert haben.
Arbeitnehmer-Ehegatten stehen zwei Steuerklassenkombinationen und das Faktorverfahren zur Wahl. Ehegatten, die im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug entweder beide die Steuerklasse IV wählen oder für einen Ehegatten die Steuerklasse III und für den anderen die Steuerklasse V. Die einheitliche Steuerklassenwahl ist in der Regel dann günstiger, wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassenkombination III/V empfiehlt sich hingegen, wenn der eine Ehepartner zirka 60 Prozent und der andere zirka 40 Prozent des Arbeitseinkommens verdient. Zudem besteht die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zu wählen (so genanntes Faktorverfahren).
Um den Arbeitnehmer-Ehegatten die Steuerklassenwahl für das Jahr 2011 zu erleichtern, haben das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder Tabellen zur Steuerklassenwahl erarbeitet. Anhand dieser Tabellen können die Ehegatten nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der der Arbeitgeber für sie im Laufe des jeweiligen Kalenderjahres die geringste Lohnsteuer einbehalten muss. Das setzt allerdings voraus, dass die Monatslöhne über das ganze Kalenderjahr konstant bleiben.

Ehegatten, die ihre Steuerklassenkombination für das Jahr 2011 wechseln wollen, müssen bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt einen gemeinsamen Antrag stellen und dazu beide Lohnsteuerkarten 2010 vorlegen. Die Lohnsteuerkarten 2010 gelten infolge der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren auch für den Lohnsteuerabzug 2011 ( Pressemitteilung vom 1. Oktober 2010). Befindet sich die Lohnsteuerkarte 2010 beim Arbeitgeber, händigt er diese zur Vorlage beim Finanzamt vorübergehend aus. Falls keine Lohnsteuerkarte 2010 mehr vorhanden ist, stellt das Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung 2011 aus. Möglich sind Anträge auf Steuerklassenwechsel für das Jahr 2011 bis zum 30. November 2011.
Die Tabellen und ergänzende Informationen zur Steuerklassenwahl sind in dem „Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2011“ enthalten, das im Steuerportal www.steuern.sachsen.de unter der Rubrik „Informationen & Vordrucke“  „Lohnsteuer“ zum Download bereitsteht. Es ist darüber hinaus auch bei den sächsischen Finanzämtern erhältlich.


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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartner Dirk Reelfs
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