1.600 Beratungsgespräche - Pilotprojekt bringt anwaltliche Rechtsberatung in sächsische Rathäuser und Amtsgerichte

10.09.2010, 11:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Justizminister Dr. Martens und der Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Dr. Martin Abend, ziehen nach dem ersten Jahr der anwaltlichen Beratungsstellen eine positive Bilanz.

Seit gut einem Jahr gibt es in Sachsen an sieben Standorten anwaltliche Beratungsstellen. Von Juni 2009 bis Ende August 2009 haben Justizministerium und Rechtsanwaltskammer insgesamt 7 Beratungsstellen in Sachsen eingerichtet. Sie befinden sich in den Rathäusern Bischofswerda, Großenhain, Limbach-Oberfrohna und Neustadt in Sachsen, in den Amtsgerichtsgebäuden von Löbau und Torgau sowie in der Zweigstelle des Landratsamtes Delitzsch.

Dr. Martens: „Die erste Zwischenbilanz fällt positiv aus. Ich möchte das Pilotprojekt deshalb fortsetzen und ausbauen. Wir planen neue Beratungsstellen in einer sächsischen Großstadt und in einer Stadt in Westsachsen.“

Dr. Abend: „Auch die sächsische Anwaltschaft möchte das Projekt weiterführen. Die Erfahrungen zeigen, dass vielen Bürgerinnen und Bürgern bereits mit einem ersten Beratungsgespräch, welches vertraulich und unabhängig ist, weitergeholfen werden kann. Falls notwendig, kann der Rechtsuchende zur Erlangung von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe von der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt begleitet werden.“

Nach dem Beratungshilfegesetz steht Bedürftigen eine weitgehend kostenlose Beratung zu. Bis zum letzten Jahr war in Sachsen dafür zwingend ein Beratungshilfeschein nötig, den der Rechtsuchende zunächst bei einem Amtsgericht beantragen musste. Mit diesem kann er sich an einen Rechtsanwalt wenden und dann einen Termin vereinbaren. Das geht jetzt sehr viel schneller und unkomplizierter: Mit den Beratungsstellen steht allen finanziell bedürftigen Rechtsuchenden ein Rechtsanwalt für die erste außergerichtliche Rechtsberatung zur Verfügung. Die Beratung findet zu festen Zeiten an zentraler öffentlicher Stelle statt und ist für den Bedürftigen kostenlos. Terminvereinbarung und Beratungshilfeschein sind dafür noch nicht erforderlich. Dr. Martens: „Die Beratungsstellen sind ein echtes Serviceangebot an die Bürger. Mit ihnen können wir die Schwellenangst der Bürger beim Kontakt mit Rechtsanwälten und der Justiz abbauen. Gleichzeitig ist das auch ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau.“ Dr. Abend ergänzt: „Über 180 sächsische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte engagieren sich in den anwaltlichen Beratungsstellen. Damit ermöglichen sie den Zugang zu qualifiziertem Rechtsrat auch für finanziell schwächer gestellte Mitbürgerinnen und Mitbürger.“

Eine aktuelle Zwischenauswertung ergab folgenden Stand:

1. Anzahl der Beratungen / Quote der endgültigen Erledigung:
Insgesamt suchten nach einer Befragung der Rechtsuchenden etwa 1.600 Mitbürger die 7 Beratungsstellen auf. (I) Im Durchschnitt ließen sich an jedem zweistündigen Beratungstag jeweils 5,2 Personen beraten. In 46,2 % der Fälle konnte das rechtliche Problem bereits in der ersten Beratung gelöst werden. In den anderen Fällen wurden die Rechtsuchenden regelmäßig von Rechtsanwälten in deren Kanzleien weiterberaten. Die Beratung wurde nur in 5,3 % der Fälle abgelehnt, etwa mangels Bedürftigkeit, weil dem Ratsuchenden bereits Beratungshilfe gewährt worden war.

2. Themen der Beratung:
Ein Schwerpunkt der Beratung lag im Bereich des Sozialrechts (224 Nennungen). Vielfach wurde aber auch im Familienrecht (130), Mietrecht (105), Arbeitsrecht (90) und im sonstigen Zivilrecht (204), z. B. im Erbrecht, beraten.

3. Wartezeit / Dauer der Beratung:
Ganz überwiegend (530 Nennungen) gaben die Befragten an, maximal 30 Minuten auf die Rechtsberatung gewartet zu haben. 174 Rechtsuchende gaben an, zwischen 31 und 60 Minuten auf die Rechtsberatung gewartet zu haben. Eine Beratung dauerte dann in der Beratungsstelle zumeist zwischen 10 und 20 Minuten (443 Nennungen). Oftmals wurden auch kürzere Zeiten benannt (bis 10 Minuten Beratungszeit: 183 Nennungen). In 42 Fällen gaben die Rechtsuchenden an, sogar über 30 Minuten beraten worden zu sein.

4. Zufriedenheit:
Im Ergebnis zeigten sich von 814 Befragten 98,3 % mit der Beratung in der Beratungsstelle zufrieden. 1,7 % gaben an, mit dieser unzufrieden gewesen zu sein. Aus den Anmerkungen der Bürger in den Fragebögen ergeben sich zudem vielfach Dank und Lob für die Beratung in der Beratungsstelle und der Wunsch, dass die Beratungsstellen, aber auch ihre Einschränkungen (insb. die Voraussetzung der Bedürftigkeit), bekannter gemacht werden.

Die Ergebnisse der einzelnen Beratungsstellen sind unter http://www.justiz.sachsen.de/smj einsehbar.

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(I) 863 von 1.600 Besuchern (53,9 %) der 7 Beratungsstellen haben einen anonymisierten Erhebungsbogen ausgefüllt, wobei die Erhebungsbögen teilweise nicht vollständig ausgefüllt wurden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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