Entbürokratisierung: Gesetz zur Abschaffung von Widerspruchsverfahren in verwaltungsrechtlichen Anwalts- und Notarsachen auf den Weg gebracht

07.09.2010, 14:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Sächsische Kabinett bringt einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, mit dem das Widerspruchsverfahren in verwaltungsrechtlichen Anwalts- und Notarsachen abgeschafft werden soll. Dadurch wird es zu einer Vereinfachung und Beschleunigung dieses Verwaltungsverfahrens kommen. Wenn ein Betroffener mit einem Verwaltungsakt der sächsischen Rechtsanwalts- oder Notarkammer nicht einverstanden ist, kann er nun direkt eine Anfechtungsklage bei Gericht einlegen, ohne erst ein langwieriges Vorverfahren durchlaufen zu müssen.

Justizminister Dr. Jürgen Martens: „Das Widerspruchsverfahren bei den Kammern ist völlig überflüssig. Es führt lediglich dazu, dass unnötig Zeit und Arbeitskraft gebunden wird. Die Abschaffung des Widerspruchsverfahren in verwaltungsrechtlichen Anwalts- und Notarsachen ist ein weiterer Schritt im Rahmen der dringend gebotenen Deregulierung im sächsischen Verwaltungsrecht.“

Auch die Rechtsanwaltskammer Sachsen, der AnwaltVerband Sachsen e.V., die Notarkammer Sachsen und der Sächsische Notarbund e. V., die im Vorfeld des heutigen Beschlusses der Staatsregierung angehört worden sind, haben den Gesetzentwurf vollumfänglich begrüßt.


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