Neue Bundesverodnung Düngerecht
03.09.2010, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Am 1. September 2010 ist die neue Bundesverordnung im Düngerecht in Kraft getreten. Die Verordnung regelt ab sofort das Inverkehrbringen, Befördern und die Übernahme von Gülle, Gärsubstraten und anderen Wirtschaftsdüngern. Aufgrund zunehmender Wirtschaftsdüngertransporte soll die Verordnung vor allem zur Erhöhung der Transparenz bei der überbetrieblichen Verwertung von Düngemitteln beitragen.
„Mit der neuen Regelung kommen insbesondere auf gewerbliche Tierhalter und Landwirte, die Wirtschaftsdünger abgeben, befördern oder aufnehmen neue Dokumentations- und Informationspflichten zu“, betonte der Präsident des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Norbert Eichkorn, heute in Dresden. „Diese Pflichten gelten für landwirtschaftliche Unternehmen oder Gewerbebetriebe, die jährlich mehr als 200 Tonnen Gülle über eine Entfernung von mehr als 50 Kilometer verbringen oder zur Düngung in den Betrieb aufnehmen“, so Eichkorn weiter.
Wer weniger Frischmasse oder innerbetrieblich über eine kürzere Distanz transportiert, fällt unter die Bagatellgrenze und ist nicht von der Neuregelung betroffen. Außerdem sind Landwirte, die zum Beispiel infolge ihrer geringen Betriebsgröße nicht zur Nährstoffbilanzierung nach der Düngeverordnung verpflichtet sind, ebenfalls von den neuen Dokumentations- und Informationspflichten freigestellt.
Sowohl Abgeber als auch Beförderer und Empfänger von Düngemitteln müssen auf Anforderung der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde Unterlagen (Aufzeichnungen, Lieferscheine) vorlegen. Wer Wirtschaftsdünger von außerhalb Sachsens erhält, unterliegt ebenfalls einer Meldepflicht. Unternehmen oder Personen, die Wirtschaftsdünger in Verkehr bringen, müssen dies ebenfalls mitteilen.
In Sachsen sind die Meldungen an das Referat für Pflanzenbau und nachwachsende Rohstoffe des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Gustav-Kühn-Straße 8, in 04159 Leipzig zu richten.
Mehr Informationen, die ausführlichen Gesetzes- und Verordnungstexte und alle Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.smul.sachsen.de/lfulg.