Clauß: "Widerspruchsmöglichkeit bei Google Street View nutzen"
11.08.2010, 18:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Nachdem der Internet-Dienst Google Street View mitgeteilt hat, dass Dresden und Leipzig unter den 20 Städten sind, deren Straßenansichten noch 2010 online geschalten werden sollen, fordert Sachsens Verbraucherministerin Christine Clauß die betroffenen Bürger auf, sich ernsthaft Gedanken zu machen, ob sie wollen, dass ihr Haus im Internet zu besichtigen ist. „Jedermann hat das Recht von Google zu verlangen, dass das Haus in dem er wohnt oder das ihm gehört, nicht über Street View abgelichtet wird. Ich will niemanden auffordern, der Veröffentlichung zu widersprechen, aber will alle Bürger Leipzigs und Dresdens auffordern, ernsthaft darüber nachzudenken. Noch ist nicht absehbar, was alles im Zusammenhang mit den Bilderveröffentlichungen durch Google an Kombinationsmöglichkeiten zur unlauteren Informationsgewinnung möglich ist. Für alle, die sich zum Widerspruch entschließen haben wir einen Musterwiderspruch auf der Internetseite des Ministeriums eingestellt.“ (www.sms.sachsen.de)
In der kommenden Woche stellt eine Software unter www.google.de/streetview bereit, mit der ein entsprechender Antrag auf Unkenntlichmachung gestellt werden kann. Diese Möglichkeit besteht für vier Wochen. Google hat sich in einer Vereinbarung mit Datenschützern verpflichtet, erst alle Widersprüche zu bearbeiten, bevor das Angebot online geht. Neben dem Musterwiderruf oder Online-Unkenntlichmachung kann man aber auch per normalen Brief der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen des eigenen oder des bewohnten Hauses widersprechen. Hierzu ist an die Adresse Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg zu schreiben.