Elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

05.07.2010, 15:21 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Europaweit müssen Schafe und Ziegen, die seit dem 01.01. dieses Jahres geboren worden sind, innerhalb von neun Monaten nach der Geburt bzw. bevor sie den Herkunftsbestand verlassen elektronisch gekennzeichnet werden.

Nach einem aufwendigen Zulassungsverfahren stehen die dafür notwendigen Ohrmarken und Boli nun zur Verfügung und können beim Sächsischen Landeskontrollverband e.V. (LKV) bezogen werden. Der Katalog zur Bestellung von Schaf- und Ziegenohrmarken und das Bestellformular sind auf der Internetseite des LKV eingestellt.

Schaf- und Ziegenhalter, die bereits eine Bestellung abgegeben haben, werden durch den LKV angeschrieben.

Folgende Kombinationen zur elektronischen Kennzeichnung sind möglich:

1. Ohrmarke mit elektronischer Ohrmarke
2. Ohrmarke mit elektronischem Bolus
3. Ohrmarken für kleine Rassen mit elektronischem Bolus (klein)

Masttiere, die innerhalb des ersten Lebensjahrs in Deutschland geschlachtet werden, können auch weiterhin mit einer Bestandsohrmarke gekennzeichnet werden.

Für Rückfragen stehen die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter zur Verfügung.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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