Rektor und Prorektoren der Universität Leipzig bleiben bis zur Neuwahl der Nachfolger weiter im Amt
29.06.2010, 10:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Universität Leipzig steht in den kommenden Wochen und Monaten vor großen Herausforderungen. Die Vorbereitung der bis zum 01. September 2010 einzureichenden Anträge zur Exzellenzinitiative, die Überarbeitung von Studiengängen oder auch die Entscheidungen in anstehenden Berufungsverfahren erfordern arbeits- und handlungsfähige Organe der Hochschule.
Aus diesem Grund bleiben Rektor und Prorektoren der Universität Leipzig bis zur Wahl der Nachfolger im Amt. Darüber informierte heute die Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Sabine von Schorlemer: „Dadurch wird eine bruchlose Weiterführung der Vorbereitungen für die Teilnahme der Universität Leipzig an der zweiten Phase der Exzellenzinitiative des Bundes gewährleistet, die weitere Umsetzung der Aufgaben aus den Vereinbarungen mit der Hochschule abgesichert und es kann das aktuelle Baugeschehen - vor allem am Augustusplatz - begleitet werden.“
Mit Blick auf die Vorgaben des Sächsischen Hochschulgesetzes hat die Vorsitzende des Hochschulrates, Prof. Monika Harms, in Übereinstimmung mit dem Hochschulrat einen Zeitplan vorgeschlagen und mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst abgestimmt:
- Im Juli 2010 sollen die Mitglieder der Auswahlkommission für die Wahl des neuen Rektors durch den Senat und den Hochschulrat der Universität Leipzig vorgeschlagen werden.
- Im Verlauf der Monate August und September 2010 soll die Auswahlkommission zusammentreten und eine Vorschlagsliste unterbreiten.
- Im Oktober 2010 soll das Einvernehmen zwischen Hochschulrat und Senat über den Wahlvorschlag (Liste der Kandidaten für das Amt des neuen Rektors) zur Unterbreitung an den Erweiterten Senat hergestellt werden.
- Während des Monats November 2010 werden die Kandidaten der Hochschulöffentlichkeit vorgestellt und es wird anschließend die Wahl des Rektors/der Rektorin durch den Erweiterten Senat vollzogen.
Dieses Vorgehen hat das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit Rektor Prof. Franz Häuser und den Prorektoren vereinbart und diese sind damit einverstanden.