Zschopau wird Große Kreisstadt

22.12.1998, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Stadt Zschopau mit Wirkung vom 1. Januar 1999 zur Großen Kreisstadt erklärt.
Zschopau hatte im Zuge der Kreisgebietsreform seinen Kreissitz verloren und war daher berechtigt, die Erklärung zur Großen Kreisstadt zu beantragen. Einen solchen Antrag hatte Zschopau bereits 1995 gestellt. Auch ist es der Stadt gelungen, durch konsequente Einsparungen im Stadthaushalt die für die Erklärung zur Großen Kreisstadt erforderliche Finanz- und Verwaltungskraft nachzuweisen. Deshalb konnte nun ihrem Antrag entsprochen werden.
Damit steigt die Zahl der Großen Kreisstädte im Freistaat Sachsen auf 30. Sie erfüllen als untere Verwaltungsbehörde Aufgaben der Landratsämter auf dem Gebiet des Gewerbe- und Gaststättenrechts sowie des Straßenverkehrsrechts. Diese Aufgaben weisen einen engen örtlichen Bezug auf und sind meist mit einem beträchtlichen Publikumsverkehr verbunden. Die Großen Kreisstädte sind kreisangehörige Gemeinden und unterstehen als solche der Rechtsaufsicht des Landratsamtes. Ihre Bürgermeister führen die Amtsbezeichnung _Oberbürgermeister". Eine Erhöhung der Besoldung des Bürgermeisters ist mit der Erklärung zur Großen Kreisstadt nicht verbunden.


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