Justizministerium schreibt Richterstellen für höchstes Gericht neu aus
01.04.1998, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Zwei Berufsrichter sowie drei ehrenamtliche Richter werden noch für die Neubesetzung des Jüngsten Gerichts gesucht. Bereits kraft Gesetzes ist hingegen die Stelle des Vorsitzenden Richters am Jüngsten Gericht vergeben. Interessenten mögen Ihre Bewerbungen am 1.4.1998 an die Personalabteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz einsenden.
Beizulegen sind:
- handgeschriebener Lebenslauf
- Auszug aus der zentralen Sünderdatei
- geistliches und weltliches Führungszeugnis
- Nachweis über das Studium beider Rechte.
Bei gleicher Eignung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt.
Das Jüngste Gericht ist für Verkehrs- und sonstige Sünden sowie für Organstreitigkeiten zwischen den Drei Gewalten zuständig. Die Drei Gewalten teilen sich allerdings auch innerhalb des Richterkollegiums die Vorsitzendenstelle bzw. besetzen diese jeweils alleine voll. Rechtsdogmatisch ist dieser Besetzungsmodus nicht aufklärbar.
Im Unterschied zu anderen Spruchkörpern kann das Jüngste Gericht nicht nur Strafen verhängen, sondern auch Belohnungen zuerkennen. Die Sanktionsmöglichkeiten des Jüngsten Gerichts reichen vom einfachen Gewissensbiß bis hin zur Aberkennung aller paradiesischen Zukunftsaussichten. Das Sanktionssystem unterscheidet dabei zwischen zeitlichen Strafen und ewigen. Bei letzteren ist eine Resozialisierung ausgeschlossen.
Justizminister Steffen Heitmann: "Ich bitte die sächsischen Bürger, sich möglichst zahlreich für diese verantwortungsvollen Ämter zu bewerben, um den sächsischen Einfluß innerhalb dieses Gremiums zu erhalten. Nur so kann gewährleistet werden, daß den Bürgern des Freistaates auch künftig ein Platz an der Sonne sicher ist."