Keine Temperaturgrenze für 'hitzefrei' an Sachsens Schulen - - Schulleiter entscheidet über Fortsetzen oder Stopp des Unterrichts

28.08.1997, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Eltern und Schüler aus Sachsen haben sich bereits am 1. Unterrichtstag im neuen Schuljahr beim Kultusministerium erkundigt, ob es 'hitzefrei' gibt.

Das Ministerium weist darauf hin, daß die Entscheidung allein beim Schulleiter liegt. Eine Regelung, daß für 'hitzefrei' eine bestimmte Temperatur zu einer bestimmten Uhrzeit (im Schatten) notwendig ist, gibt es nicht. Die Schulleiterin/der Schulleiter soll - je nach örtlichen Gegegebenheiten - ein-schätzen, ob das Fortsetzen des Unterrichts zumutbar ist. So können die Schulen je nach lokalen Temperaturen und Umständen - auch bei erhöhter Ozonbelastung - verantwortungsvoll entscheiden.

Durchaus verständlich ist, daß - aus Sicht der Schüler - 'hitzefrei' am beliebtesten ist. Der Schulleiter hat aber auch andere Möglichkeiten, auf sommerlich überhitzte Klassenräume, die das Lernen nicht gerade erleichtern, zu reagieren.

So kann die Schulleiterin/der Schulleiter verkürzten Unterricht anordnen und/oder die Pausen verlängern. Möglich ist auch der Unterricht in anderer Form: bspw. im Schwimmbad, Unterricht im Freien oder Projektunterricht außerhalb der Schule an einem anderen Ort.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Tilo Schumann
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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