Wissenschaftsminister Meyer erinnert an 50jähriges Jubiläum des Sorbengesetzes

19.03.1998, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

"Wie bereits vor 50 Jahren fühlt sich der Freistaat Sachsen auch heute in der Verantwortung, die Wahrung der Rechte des sorbischen Volkes gesetzlich zu gewährleisten", erklärte der Sächsische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, anläßlich des 50. Jahrestages des Sorbengesetzes. Er erinnert daran, daß der Sächsische Landtag am 23. März 1948 das Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung verabschiedet hatte. Mit diesem Gesetz sei erstmals der Schutz und die Förderung der sorbischen Identität umfassend gesichert worden. Da das Gesetz von 1948 nicht mehr den nationalen und internationalen Normen zum Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen entspreche, habe die Sächsische Staatsregierung im September 1997 den Entwurf eines neuen Gesetzes vorgelegt, das auf der Grundlage der Sächsischen Verfassung das Recht auf Pflege und Entwicklung von sorbischer Sprache, Kultur und Überlieferung gewährleiste.

"Der Gesetzentwurf, den wir im September vergangenen Jahres vorgelegt haben, sieht die Einrichtung eines Rates für sorbische Angelegenheiten beim Sächsischen Landtag vor und bestimmt das sorbische Siedlungsgebiet als besonderes Schutz- und Fördergebiet", unterstreicht der Minister. Die Förderung der sorbischen Kultur und Wissenschaft müsse garantiert bleiben. "Mit der Freigabe zur Anhörung im September haben wir die Landkreise, Gemeinden und Verbände des sorbischen Siedlungs-gebietes aufgerufen, ihre Meinung sowie Vorschläge zu Änderungen vorzutragen", erinnert Minister Meyer. "Diese liegen jetzt vor." Man sei bereits bei der Prüfung und erörtere die Überarbeitung des Gesetzentwurfes. "Wir gehen davon aus", so der Minister, "daß der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause im Sächsischen Landtag beraten werden kann."


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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