Nachdiplomierung von DDR-Ökonomen hat begonnen

27.03.1998, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Absolventen mit dem DDR-Fachschulabschluß "Ökonom" oder "Ingenieurökonom" können jetzt die Nach-diplomierung zum "Diplom-Betriebswirt (FH)" bzw. "Diplom-Wirtschafts-ingenieur (FH)" beantragen. Vertreter der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt verständigten sich auf ein gemeinsames Vorgehen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Dezember vergangenen Jahres beschlossen hatte, daß Absolventen der DDR-Fach- und Ingenieurschulen mit einem betriebs- oder finanzwirtschaftlichen Abschluß einen Anspruch auf Gleichwertigkeit mit Fachhochschulabschlüssen der alten Bundesländer haben. Eine Nachdiplomierung ist jedoch nur möglich für Absolventen, die ihre Ausbildung vor dem 31.12.1990 abgeschlossen haben.

Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Folgende Unterlagen sind erforderlich: ein Antrag auf Nachdiplomierung (Vordrucke für Absolventen sächsischer Einrichtungen beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst/SMWK), amtlich beglaubigte Urkunden- und Zeugniskopien, der Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen Tätigkeit nach dem Abschluß des Studiums (Kopie des SV-Ausweises, der Arbeitsverträge oder Arbeitsbescheini-gungen), eigenhändig unterschriebene tabellarische Darstellung des beruflichen Wer-degangs sowie der Nachweis einer eventuellen Namensänderung.
Fachschulabsolventen, die beim Sächsischen Staats-ministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) in den vergangenen Jahren bereits einen Antrag gestellt hatten, brauchen die Unterlagen nicht noch mal einzureichen. Sie erhalten die erforderlichen Antragsformulare zugeschickt. Anträge, die beim Kultusministerium eingereicht wurden, sind an das SMWK erneut zu richten.

Folgende Fachrichtungsgruppen können mit einer Nachdiplomierung zum "Diplom-Betriebswirt (FH)" rechnen: Planung, Arbeitsökonomie, Materialwirtschaft, Absatz, Finanzen und Preise, Außenwirtschaft, Binnenhandel (Konsumgüter und Produk-tions-mittel), Finanzwirtschaft, Gesundheits- und Sozialwesen. Die Nachdiplomierung zum "Diplom-Wirtschafts-ingenieur (FH)" kann für folgende Fachrichtungen beantragt werden: Inge-nieur-ökonomie eines Wirtschaftszweiges oder Bereiches der Sozialistischen Betriebswirtschaft/Ingenieurökonom der Bauindustrie, der chemischen Industrie, der elektrotechnischen und elektronischen Industrie, der Energiewirtschaft, der Grund-fondswirtschaft, des Maschinenbaus, der Leichtindustrie, der Wasserwirtschaft, des Nachrichtenwesens, des Transportwesens, der Polygraphischen Industrie, des Bergbaus, der Metallurgie, der Baumaterialienindustrie, der Glas- und Keramik-industrie, der Landwirtschaft, der Nahrungsgüterwirtschaft, der Lebensmittel-industrie.

Aufgrund der großen Zahl der zu erwartenden Anträge wird eine Informations-sprachbox unter der Telefonnummer (0351) 564-6315 oder -6316 eingerichtet. Das Einreichen von Anträgen ist unbefristet möglich.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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