Heitmann: "Das alles dauert zu lange"

09.02.2000, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Justizminister Steffen Heitmann hat die Ankündigung der Regierungsfraktion, das Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral nun erst vor der Sommerpause verabschieden zu wollen, mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Noch im August des vergangenen Jahres hatte die Bundesjustizministerin verlauten lassen, das geplante Gesetz könne spätestens im Herbst verabschiedet werden und zum Jahresende 1999 in Kraft treten.

Heitmann: "Das alles dauert zu lange. Unsere Bauhandwerker brauchen schnellstmöglich Hilfe. Die sächsischen Vorschläge liegen dem Bundestag bereits seit März 1999 vor. Nun ist fast ein Jahr vergangen, und wir haben immer noch keine Ergebnisse."

Bereits im November vergangenen Jahres wurde ein Teil der Forderungen Sachsens zur Verbesserung der Zahlungsmoral von der Justizministerkonferenz einstimmig angenommen, so die Forderungen nach einer deutlichen Anhebung der Verzugszinsen, der Beschränkung der Abnahmeverweigerung auf Fälle von wesentlichen Mängeln und der Einführung eines pauschalen Schadensersatzes (bei Nichterbringung der durch den Handwerker vom Auftraggeber geforderten Sicherheitsleistung). Diese Maßnahmen reichen zwar noch nicht aus, im Interesse einer schnellen Hilfe für das Handwerk würde Sachsen den vorliegenden Kompromiss als ersten Schritt jedoch mit tragen. In Übereinstimmung mit den Justizministern aller Länder sollen dann in einem zweiten Schritt die weiteren sächsischen Forderungen geprüft werden, insbesondere die richterliche Vorabverfügung, wonach Handwerkern vorab ein Teil der eingeklagten Forderung trotz vorgebrachter Mängelrügen zugesprochen werden kann.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang