Kosten für Kinderkrippen und Kindergärten im Freistaat Sachsen

08.06.2000, 07:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Aus gegebenem Anlass informierte heute das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die durchschnittlichen Kosten für einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz im Freistaat Sachsen.

Danach kostet ein Krippenplatz mit neunstündiger Betreuung des Kindes monatlich 1.497 DM. Das Land leistet dafür einen Zuschuss von 548 DM. Die Eltern beteiligen sich an den Gesamtkosten mit einem Betrag von ca. 322 DM. Die restlichen Kosten in Höhe von 627 DM steuert die Kommune bei.

Die Betreuung für die gleiche Zeit in einem Kindergarten kostet dagegen 691 DM im Monat, wovon das Land 253 DM zahlt. Der Elternbeitrag liegt bei ca. 190 DM. Die Kommune trägt einen Anteil von 248 DM.

Nehmen Eltern für ihr Kind nur eine 4,5- bzw. 6-stündige Betreuung in Kinderkrippe bzw. Kindergarten in Anspruch, verringert sich der Elternbeitrag entsprechend.

Die unterschiedlichen Betreuungskosten für einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz ergeben sich hauptsächlich aus den unterschiedlichen Personalschlüsseln. In der Kinderkrippe muss für sechs Kinder eine Erzieherin eingesetzt werden. Hingegen betreut im Kindergarten eine Erzieherin 13 Kinder, teilte das sächsische Sozialministerium in Dresden mit.


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