Der Präsident des Landgerichts Görlitz Dr. Peter Krattinger im Ruhestand

01.03.2001, 00:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit Ablauf des 28. Februar 2001 trat der Präsident des Landgerichts Görlitz, Dr. Peter Krattinger, in den Ruhestand.

Herr Dr. Krattinger begann seine berufliche Laufbahn in der Justiz als Richter auf Probe in den Landgerichtsbezirken Offenburg und Freiburg. Zum 1. Juni 1968 wurde er unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Landgerichtsrat ernannt und war danach bis zum 2. April 1975 mit kurzer Unterbrechung durch eine Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe beim Landgericht Mosbach tätig. Am 3. April 1975 wurde Herr Dr. Krattinger zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert. Am 29. Januar 1982 wechselte er als Oberstaatsanwalt an die Staatsanwaltschaft Mosbach. Fast fünf Jahre war er bei der Staatsanwaltschaft tätig bis seine Ernennung zum Vizepräsidenten des Landgerichts ihn wieder an das Landgericht Mosbach führte. Bereits zum 15. Mai 1991 erfolgte seine Abordnung an das Bezirksgericht Dresden und später an das Oberlandesgericht Dresden. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1993 wurde Herr Dr. Krattinger schließlich an das Landgericht Görlitz versetzt und zum Präsidenten des Landgerichts ernannt.

Mit Herrn Dr. Krattinger trat ein auf sehr vielen Rechtsgebieten erfahrener Jurist in den Ruhestand, der beim Aufbau der sächsischen Justiz besonders wertvolle Dienste geleistet hat. Seine Verbundenheit zum Freistaat Sachsen brachte er dadurch zum Ausdruck, dass er sich im Oktober 1993 nach Sachsen versetzen ließ und bis zum Eintritt in den Ruhestand seine ganze Schaffenskraft und umfangreiche Erfahrung in den Dienst der sächsischen Justiz stellte. Als Prüfer für die Zweite Juristische Staatsprüfung hat Herr Dr. Krattinger darüber hinaus seinen reichhaltigen Erfahrungsschatz in den Dienst der Ausbildung junger sächsischer Juristen gestellt.

Für die geleisteten Dienste sprach Justizminister Kolbe Herrn Dr. Krattinger besonderen Dank und Anerkennung aus.


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